: Was tun mit den Sozialmilliarden?
■ Sozialausschüsse gegen Anschubfinanzierung der DDR aus den Überschüssen der Sozialkassen / Steuerreform soll nicht nur zur „einseitigen Unternehmens-Steuerentlastung“ führen
Bonn (dpa) - 16 Milliarden Überschuß in der Sozialversicherung hat die Gesundheitsreform erbracht - und schon erhebt sich der Streit darüber, wie das Geld verwendet oder nicht verwendet werden soll. Die CDU-Sozialausschüsse sind strikt gegen die Finanzierung des sozialen Anschubs in der DDR. Der steuerpolitische Sprecher der CDU -Arbeitnehmerorganisation, Heinz Soenius, widersprach damit Bestrebungen von Bundesfinanzminister Waigel, einen Teil der Überschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Sozialanschub in der DDR zu verwenden und damit den Bundeshaushalt zu schonen. Dagegen sagte Soenius, diese wichtige Aufgabe für den Aufbau von Sozialsystemen in der DDR müsse die Solidargemeinschaft aller bundesdeutschen Steuerzahler leisten.
Zugleich erläuterte Soenius die steuerpolitischen Vorstellungen der Sozialausschüsse. Sie lehnen Pläne der FDP und des Wirtschaftsflügels der Union ab, das Schwergewicht der von der Koalition für die nächste Wahlperiode angekündigten Steuerreform auf die Entlastung der Unternehmen zu legen. Soenius forderte, mindestens zwei Drittel des Entlastungsvolumens sei für Arbeitnehmer und für familienpolitische Maßnahmen zu reservieren. Das solle vor allem durch eine Anhebung des Grund- und des Kinderfreibetrages auf Sozialhilfeniveau geschehen. Die Sozialausschüsse wollten sich aber nicht auf ein Entlastungsvolumen festlegen, da derzeit niemand wisse, welcher Spielraum nach Einsatz öffentlicher Mittel für die deutsche Einigung übrigbleibe, sagte Soenius. Die Größenordnung müsse zu Beginn der nächsten Wahlperiode vereinbart werden.
Die Sozialausschüsse fordern die Wiedereinführung des in diesem Jahr erst abgeschafften Weihnachtsfreibetrages für Arbeitnehmer, allerdings in Höhe von 480 und nicht mehr von 600 DM. Eine Senkung des Einkommensteuerspitzensatzes von derzeit 53 Prozent solle es nur geben, wenn der Eingangssteuersatz von 19 auf mindestens 16 Prozent gesenkt werde. In diesem Falle würden auch alle anderen Steuersätze bei der Einkommensteuer um drei Prozentpunkte herabgesetzt.
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