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Abgekartetes Spiel im Old Bailey

Britische Polizei und mehrere Geheimdienste kannten Identität der Fluchthelfer des sowjetischen Doppelagenten George Blake / Eröffnung einer Hauptverhandlung ist noch in der Schwebe  ■  Von Ralf Sotscheck

London (taz) - Der Londoner Obergerichtshof unter Vorsitz von Richter Hodgson hat am Dienstag den Prozeßbeginn gegen die beiden Fluchthelfer des sowjetischen Doppelagenten George Blake verschoben. Hodgson setzte sich damit über eine Entscheidung seines Kollegen Macpherson hinweg, der den Prozeß für gestern anberaumt hatte. Das Gericht will zunächst klären, ob eine Anklage überhaupt zulässig ist. M. Randle (55) und P. Pottle (51), zwei Veteranen der Friedensbewegung, hatten Blake vor fast 24 Jahren zur Flucht aus einem Londoner Gefängnis verholfen.

Die Verteidigung argumentiert, die Polizei habe bereits seit über 20 Jahren die Identität der Fluchthelfer gekannt. Auf eine Anklage sei jedoch damals aus politischen Gründen verzichtet worden. So sollte verhindert werden, daß Aktivitäten der britischen Geheimdienste in der Öffentlichkeit bekannt werden. Eine verspätete Anklage aber, so die Verteidigung, sei ein „Mißbrauch des Gerichtswesens“. Das sah Richter William Macpherson, der die Voruntersuchung leitete, indes anders. Macpherson, ein ehemaliger Kommandant der Sondereinsatztruppe SAS, räumte zwar ein, daß die Polizei bereits 1970 über deutliche Indizien verfügte, bestritt jedoch, daß die damalige Untätigkeit auf einer politischen Entscheidung beruhte.

Innenminister David Waddington hat die Polizeiakten, die die Theorie der Verteidigung erhärten könnten, unter Geheimhaltung „im öffentlichen Interesse“ gestellt. Macpherson, der auch das Hauptverfahren - wenn es denn dazu kommen sollte - leiten wird, gab sich damit zufrieden. Er sagte, der Staatsanwalt habe ihm versichert, daß „nichts drinsteht, was der Verteidigung helfen könnte“.

Was den Angeklagten in einem Hauptverfahren blühen kann, wurde bereits während der Voruntersuchung deutlich. Der Richter verwies ständig auf die Schwere des Verbrechens und bezeichnete den Anwalt der Verteidigung praktisch als Gangster.

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