: DDR-Übergangsverfassung
■ Das DDR-Justizministerium erarbeitet eine neue Verfassung / Der Entwurf soll bereits am Wochenende fertiggestellt sein
Ost-Berlin (dpa) - Eine Regierungskommission unter Justizminister Kurt Wünsche hat mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Übergangsverfassung der DDR begonnen. Die Arbeit an diesem Grundgesetz wird sich in erster Linie auf die erste Verfassung der DDR aus dem Jahre 1949 beziehen. Außerdem sollen auch Aspekte des Verfassungsentwurfs des Runden Tisches in die Übergangsverfassung einbezogen werden. Diese soll lediglich bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten nach Artikel 23 des Grundgesetzes gelten.
Eine grundlegend neue Verfassung war mit der Abstimmung über den Verfassungsentwurf des Runden Tisches von der Mehrheit der Volkskammer in Ost-Berlin abgelehnt worden.
Wie Wünsche in einem Gespräch mit der DDR -Nachrichtenagentur 'adn‘ sagte, habe die Kommission bereits am 26. April ihre Arbeit aufgenommen. In dem Gremium seien Mitarbeiter der meisten Volkskammerparteien vertreten. Die Kommission werde den Entwurf bereits an diesem Wochenende fertigstellen und der Regierung zur nächsten Kabinettssitzung vorlegen.
Gegen dieses Verfahren hat die stellvertretende SPD -Vorsitzende Angelika Barbe am Samstag in einer Mitteilung scharf protestiert. Die Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs finde praktisch unter Ausschaltung des Parlaments statt. Trotz Zeitdrucks seien intensive Beratungen erforderlich. Die freigewählten Abgeordneten dürften nicht zur „Abstimmungsmaschine“ degradiert werden, meinte Frau Barbe. Die SPD fordere die Federführung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform.
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