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„Volksabstimmung soll über Wahlen entscheiden“

■ Bundesverfassungsrichter Mahrenholz ermuntert DDR-Regierung zur Souveränität

Berlin (taz) - Die DDR soll eine Abstimmung aller Deutschen über die Verfassung als Bedingung für ihren Beitritt zum vereinten Deutschland aushandeln. Dazu fordert der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Ernst Gottfried Mahrenholz die DDR-PolitikerInnen in einem Interview mit der taz auf.

Nach Ansicht von Mahrenholz ist es selbstverständlich, „daß das Volk sich äußert, ob es das Staatswesen so will, wie es die Verfassung schafft“. Die Volkskammerwahlen am 18. März in der DDR seien kein Votum für das heute gültige Grundgesetz der Bundesrepublik gewesen.

Da das Grundgesetz Plebeszite nicht vorsieht, schlägt der Verfassungsrichter vor, daß man die Abstimmung als rein politisches Votum ausgestaltet. Damit die DDR-Bevölkerung nicht „majorisiert“ werde, müßte in DDR und BRD getrennt abgestimmt werden. Und: „Volksentscheid und Volksbegehren sollten ins Grundgesetz aufgenommen werden.“

Die Bonner Regierung hatte sich nach den CDU-Verlusten bei den Landtagswahlen am Wochenende darauf verständigt, gesamtdeutsche Wahlen bis spätestens zum 13. Januar durchzupeitschen. Und das konservative Lager in Ost-Berlin signalisierte Zustimmung.

Das Bonner Diktat stößt jedoch auf vielfältigen Widerspruch. Tagesthema Seite 2

Interview und Kommentar Seite 4

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