: Gericht: Therapeut muß Distanz wahren
Düsseldorf (dpa) - Ein Psychotherapeut, der intime Beziehungen zu einer Patientin eingeht, handelt unverantwortlich und grob fehlerhaft. Mit dieser Begründung verurteilte der 8. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts einen Therapeuten, einer ehemaligen Patientin 10.000 Mark Schmerzensgeld zu zahlen. Sie hatte schwerwiegende psychische Schäden davongetragen, nachdem der Mann eine während der Behandlung entstandene Liebesbeziehung gelöst hatte. In der am Freitag veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung (AZ: 8 U 10/88) heißt es: Es spiele keine Rolle, von wem die Inititative ausgehe. Ein Psychotherapeut könne die ihm während der Behandlung zustehende Rolle nur wirksam ausfüllen, wenn er jeden privaten Kontakt mit dem Patienten meide.
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