: D O K U M E N T A T I O N „Körperverletzung im Amt“
■ Verteidiger und Staatsanwalt zum Berufungsverfahren eines verurteilten Polizisten - Auszüge
„Daß man einen Polizeibeamten so in ein Verfahren stolpern läßt, daß man dem nicht sagt 'Sei vorsichtig‘ und einen Zeugenbeistand stellt, wo doch die Gesellschaft erwartet, daß er sich auch durchsetzt - ist es richtig, dem sowas anzuhängen? ... Man sollte so einen Beamten nicht noch strafrechtlich disziplinieren für diesen einen Schlag - also ich meine, was er getan hat, das war noch gerechtfertigt!“ Rechtsanwalt Günter Bandisch, Verteidiger
„Als Staatsanwalt ist man doch ziemlich von den Socken, wenn der Angeklagte selbst sagt 'und dann hab ich ihm eine geknallt‘. Wenn die Polizei einen festgenommen hat, dann ist Schluß - dann gibt es sowas nicht mehr. Gerade von einem Polizeibeamten muß man erwarten, daß er sich situationsgerecht verhält.Wenn es jetzt mal gegen andere geht, muß man auch konsequent sein! ... Mißhandlung eines Gefangenen - da besteht doch erhebliches öffentliches Interesse, das ist zu gravierend.“ Hans-Georg von Bock und Polach, Staatsanwalt
!!!!
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen