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Rot-Grün hebt Radikalenerlaß auf

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hat den Radikalen- erlaß aus 1972 gestern aufgehoben. Damit entfällt für BewerberInnen im öffentlichen Dienst die „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz, die jetzt nur noch in Bayern, Rheinland -Pfalz und Baden-Württemberg praktiziert wird.

1972 hatte Willy Brandt (SPD) mit den Ländern den Extremistenerlaß verabschiedet, der die Einstellung von „Radikalen“ als Beamte verhindern sollte. In Niedersachsen wehrten sich vor allem Angehörige der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit wechselndem Erfolg gegen Berufsverbote vor Gericht. dpa/ta

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