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Datenschützer kritisieren Gesetz

■ „Schwerwiegende Bedenken“ beim geplanten Gesetz gegen Rauschgifthandel und organisierte Kriminalität

Bonn (dpa/taz) - Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind gegen die Bundesratsvorlage für die Bekämpfung von Drogenkriminalität und organisiertem Verbrechen. Bis auf den bayerischen Datenschützer meldeten sie gestern auf ihrer Sondersitzung in Bonn „schwerwiegende datenschutzrechtliche Bedenken“ an.

Der Vorsitzende der Konferenz, der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Ernst Eugen Becker, bemängelte, daß zum ersten Mal der Einsatz der Rasterfahndung, verdeckter Ermittler, von Wanzen und Richtmikrofonen sowie heimlicher Kameras in der Strafprozeßordnung zugelassen werden soll, ohne daß das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend gewahrt sei. „Der Gesetzentwurf soll zwar seinem Titel nach der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dienen, sein Inhalt geht aber weit darüber hinaus“, betonte Becker.

Unbeteiligte Bürger müßten mit dem geplanten Gesetz tiefe Einschnitte in ihrem Privatleben in Kauf nehmen. Zur Aufklärung „jeder Straftat“ dürften Ermittler ohne Wissen der Betroffenen in Wohnungen hinein und dort filmen und fotografieren. „Dritte unverdächtigte Personen“ dürften beobachtet, gefilmt und abgehört werden, sobald sie in irgendeiner Verbindung zu Verdächtigen stehen. Wie so eine Verbindung aussehen muß, wird nicht definiert. Die Betroffenen würden auch keinen Rechtsschutz genießen, weil sie über die Maßnahmen nicht informiert werden sollen.

An vielen Stellen des Gesetzentwurfes des Bundesrates sei von „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ die Rede, ohne daß diese näher präzisiert würden. Auch der Begriff der organisierten Kriminalität werde nicht festgelegt. Das Volkszählungsurteil verlange aber, daß Grundrechtseingriffe nur auf der Basis klarer und eindeutiger Gesetzesvorschriften vorgenommen werden dürften. Den vorliegenden Entwurf solle der Bundesrat ablehnen, fordern die Datenschützer.

Auch die Ankündigung von DDR-Innenminister Diestel, ein neues Polizeiaufgabengesetz zu schaffen, erntete Kritik. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka stellte gestern die Fahndungsunion für den Fall in Frage, wenn die „Absicherung des Datenschutzes“ in dem beabsichtigten Gesetz nicht erfolge.

diak

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