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Polizei speichert Kids

Die Polizei war, wie fast immer, schneller. Während die Jugendsenatorin vor wenigen Tagen zum Thema „Jugendgangs“ der Öffentlichkeit mühsam erfeilschte neun Streetworker -Stellen präsentierte, arbeiten bei der Polizei seit September 1989 fünf Arbeitsgruppen mit dem Titel „Gewalttätige Jugendbanden“. Es wird nicht nur ermittelt, sondern auch gespeichert. Rund 800 Kinder und Jugendliche sind inzwischen registriert worden - entweder weil gegen sie polizeilich ermittelt oder sie als Zeugen befragt wurden. Nach Auffassung des Berliner Datenschutzbeauftragten ist die Speicherung der Daten von Kindern und Jugendlichen „höchst problematisch“ - auch wenn sie nach zwei beziehungsweise fünf Jahren gelöscht werden müssen. Auf Antrag kann die Polizei die Löschung der Daten schon früher vornehmen - sie ist allerdings nicht dazu verpflichtet.

Den Versuch ist es nach Auffassung der Datenschutz-AG der AL allemal wert, da mit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am 1.1.1991 alle staatlichen Stellen auch die Polizei - verpflichtet sind, belastende Daten und Informationen über Flüchtlinge und ImmigrantInnen an die Ausländerbehörden zu melden.

anb

Einen Formbrief für den Antrag auf Löschung der Daten kann man über das Büro der AL, Badensche Straße29, 1/31, beziehen.

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