Ost- und West-Jugendgangs vereint

■ Pätzold stellt erhöhte Anzeigenbereitschaft fest / Strafverteidiger protestieren gegen Ausweisung

Im Zuge der Vereinigung der beiden Stadthälften Berlins haben seit einiger Zeit auch Jugendgangs aus Ost- und West -Berlin Kontakt aufgenommen. Die „South Side Raiders“ (West) und die „Sneakers“ (Ost) bilden eine gemischte Gruppe, wie Polizeivertreter gestern in der Sitzung des Innenausschusses mitteilten. Zumindest bis zur Einführung der D-Mark waren Ausflüge in den Ostteil der Stadt nach den eigenen Aussagen Jugendlicher eher den billigen Bierpreisen zuzuschreiben als der Absicht, sich mit „Gangs“ aus der Hauptstadt zusammenzuschließen.

Von Ost-West-Kontakten abgesehen, befaßte sich der gestern vorgelegte Bericht der Innenverwaltung laut Pätzold „naturgemäß“ hauptsächlich mit der Polizeiarbeit. Dort hat man in den vergangenen Wochen mehr Bereitschaft zu Strafanzeigen festgestellt. Fast 700 Straftaten registrierte die Polizei zwischen März und Mai 1990, die von jugendlichen Gruppen oder Gruppenangehörigen begangen worden seien darunter 323 Raub- und 202 Körperverletzungsdelikte.

Ermittelt wurde gegen Jugendliche im Alter von 13 bis 20 Jahre. Darüber hinaus bemühte man sich seitens der MitarbeiterInnen der polizeilichen Arbeitsgruppen „Gruppengewalt“ in zahlreichen Fällen um Kontakte zu Schulen, Eltern, Jugendfreizeitheimen und kirchlichen Einrichtungen.

Wer sich nach Auffassung der Behörden allerdings als „Intensivtäter“ entpuppt, soll nach dem Willen des Innensenators möglichst umgehend bestraft werden. Haftbefehle und Unterbringungsbeschlüsse hält Pätzold dabei für wirkungsvoll; Kritiker befürchten dabei den Einstieg der Jugendlichen in eine „Knastkarriere“. Unabhängig von der Innenausschußsitzung protestierte gestern die Vereinigung Berliner Strafverteidiger gegen die Abschaffung der „Bewährungsduldung“ für nichtdeutsche Straftäter durch die Innenverwaltung.

Ursprünglich sollte dadurch die Ausweisung nichtdeutscher Straffälliger nach Verbüßung ihrer Haftstrafe unterbunden werden - vorausgesetzt, ihnen wird eine günstige Prognose der Haftanstalt ausgestellt. Die Strafverteidiger kritisierten zudem, daß auch weiterhin nichtdeutsche Jugendliche nach einer Straftat in ihr Herkunftsland ausgewiesen werden können - auch wenn sie hier geboren und aufgewachsen sind.

Annette Weber/anb