: Bundesrat: Keine SPD-Mehrheit für einheitliches Wahlrecht
Bonn (dpa/taz) - Ein SPD-Vorstoß für ein einheitliches Wahlrecht bei der ersten gesamtdeutschen Wahl kam im Bundesrat nicht zur Abstimmung. In der von den SPD-regierten Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig -Holstein vorgelegten Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich mit der DDR -Regierung über einen Wahlrechtsvertrag mit einer einheitlichen Fünf-Prozent-Sperrklausel zu verhandeln. Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik sollte noch vor der gesamtdeutschen Wahl erfolgen, damit das Bundeswahlgesetz uneingeschränkt gelte. Die beiden rot-grün regierten Länder Niedersachsen und Berlin schlossen sich dem Vorschlag der vier anderen SPD-Länder nicht an. Die Grünen lehnen jegliche Sperrklauseln ab. Der saarländische Justizminister Walter (SPD) erklärte für die Antragsteller, ein gemeinsames Wahlrecht sei eine Kernfrage der Demokratie. Die „Gleichheit des Stimmenwerts“ sei ein Verfassungsgrundsatz. Es dürfe durch eine getrennt zählende Fünfprozenthürde, wie dies Innenminister Schäuble (CDU) plane, keine „Begünstigungsklausel“ für die SED-Nachfolgerin PDS geben.
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