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Streit um Amnestie für Mauerschützen

Bonn/Augsburg (ap) - Über das juristische Vorgehen gegen sogenannte Todesschützen unter den DDR-Grenzsoldaten sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesjustizminister Hans Engelhard und DDR-Abrüstungsminister Rainer Eppelmann deutlich geworden. Engelhard sagte in einem Interview vom Dienstag, wer sich so gegen hochrangige Rechtsgüter wie Leben, Freiheit oder körperliche Unversehrtheit vergangen habe wie die Todesschützen, müsse der Justiz übergeben werden. Dagegen sagte Eppelmann, er sträube sich dagegen, Soldaten einzusperren, während die verantwortlichen Politiker Rente bekämen. In jedem Apparat gebe es Regeln, denen man sich kaum entziehen könne. Nur wenn zum Beispiel „ein Flüchtender hätte mit der Hand gefangen werden können“ und der Grenzer dennoch geschossen habe, gehöre er ohne Frage vor Gericht. Aber es wäre ungerecht, den Grenzsoldaten wegen Tötung zu verurteilen, während die, „die ihn in diese beschissene Situation gebracht haben - Honecker, Mielke, Mittag und wie sie alle heißen“, vom Staat noch Rente erhielten.

Dagegen sagte Engelhard, zwar müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, wie weit einem Todesschützen „ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden“ könne. Eine Art Entnazifizierung wie in der Bundesrepublik nach dem Krieg werde es in der DDR generell nicht geben. „Auf der anderen Seite muß eine Amnestie, wie sie derzeit im Gespräch ist, Grenzen haben“, sagte der Justizminister.

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