: Schubarts Verteidiger schlägt Einstellung des Strafverfahrens vor
Frankfurt (taz) - Der Verteidiger von Alexander Schubart, Rupert von Plottnitz, hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag (taz v. 18.7.) die Einstellung des Verfahrens gegen den Startbahngegner und vom Dienst suspendierten Magistratsdirektor angeregt. Die denkbar knappe Zurückweisung der Beschwerde Schubarts gegen seine Verurteilung wegen „Landfriedensbruchs und Nötigung“ in erster Instanz rechtfertige einen solchen Antrag - „zur Wahrung des Rechtsfriedens“.
Das abweichende Votum der vier Richter des 1. Senats des BVG, die Schubarts Redebeitrag am 14.11.81 vor 100.000 Startbahngegnern in Wiesbaden als „im Rahmen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung“ werteten, stehe in krassem Gegensatz zur Unverhältnismäßigkeit des Urteils des damaligen Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht in Frankfurt. Das OLG hatte Schubart 1983 zu der „grotesk hohen Freiheitsstrafe“ (von Plottnitz) von zwei Jahren verurteilt. Das OLG, das die Strafe wegen der Anrufung des BVG aufgehoben hatte, muß nun neu über das Strafmaß entscheiden.
Kpk
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