: DGB: Das Beste aus beiden deutschen Staaten behalten
Düsseldorf (dpa) - Die günstigsten sozialpolitischen Regelungen aus beiden deutschen Staaten müssen nach Auffassung der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB, Ursula Engelen-Kefer, in einer gesamtdeutschen Verfassung berücksichtigt werden. Es gehe nicht an, einfach bundesdeutsche Gesetze den Menschen in der DDR „überzustülpen“, sagte Engelen-Kefer gestern in Düsseldorf. Mit Nachdruck erteilte die Gewerkschafterin allen Plänen eine Absage, die zu erwartenden Defizite bei der Anschubfinanzierung der Renten- und Krankenversicherung in der DDR - die wohl höher würden als angenommen - mit Beiträgen der Versicherten auszugleichen. Dies müsse vielmehr aus Steuermitteln geschehen. Auch sollte man über DDR-Regelungen wie die Mindestsicherung der Rente nachdenken. Auch sollte der Gesetzgeber unter den veränderten Bedingungen über das Rentenreformgesetz von 1992, vor allem die höheren Altersgrenzen, erneut diskutieren. Einen einheitlichen Beitragssatz für die Krankenversicherung in der DDR forderte die Gewerkschafterin für längere Zeit, wenn schon „die BRD-Strukturen der Krankenversicherung“ auf die DDR übertragen würden. Ferner forderte sie, die besseren frauenpolitische Regelungen der DDR zu erhalten.
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