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Grünes Licht für AKW Mülheim-Kärlich

■ Erste Teilerrichtungsgenehmigung wird 15 Jahre nach Baubeginn nachgeliefert / Kein Sofortvollzug

Mainz/Mülheim-Kärlich (taz ) - Wenigstens formaljuristisch steht das einzige rheinland-pfälzische AKW in Mülheim -Kärlich bei Koblenz jetzt wieder auf festem Boden. Das glaubt jedenfalls das Mainzer Umweltministerium. Die für den Betrieb des Meilers bei Koblenz notwendigen Genehmigungen sind seit Freitag wieder komplett, nachdem der Mainzer Umweltminister Alfred Beth (CDU) die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das mit mehr als sieben Milliarden Mark republikweit wohl teuerste AKW nachträglich erteilt hat.

Mit der Unterschrift Beths unter die Genehmigung zugunsten der Betreibergesellschaft RWE erhält das AKW satte 15 Jahre nach Baubeginn die grundlegende erste Teilgenehmigung (TEG). Die zwischenzeitlich erteilten weiteren sieben Folgegenehmigungen seien alle bestandskräftig, freute sich das Umweltministerium.

Das AKW liegt seit September 1988 still, nachdem das Berliner Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die grundlegende erste TEG für illegal erklärt und damit erstmals in der deutschen AKW-Geschichte eine komplette Atomgenehmigung einkassiert hatte. Hintergrund der Stilllegung, die das RWE angeblich täglich eine Million Mark kostet, sind wesentliche nachträglich zur ersten TEG vorgenommene Änderungen an der Anlage. So wurde die gesamte Anlage kurzerhand um 70 m verschoben gebaut. Das BVergG-Urteil war von Landesregierung und RWE stets dahingehend ausgelegt worden, daß lediglich „Formfehler“ moniert worden seien.

Bei einer Wiederholung des Erörerungstermins zur ersten TEG im vergangenen Jahr wiesen von AKW-GegnerInnen aufgebotene Wissenschaftler immmer wieder auf die nach wie vor bestehende Erdbebengefährdung des Standortes hin, was in Mainz allerdings nicht sonderlich beeindruckte. Die VertreterInnen der rund 66.000 EinwenderInnen gegen eine neue erste TEG hatten auch kritisiert, daß der Standort im Neuwieder Becken zu den weltweit dichtbesiedeltsten AKW -Standorten zähle.

Wann der Kühlturm des Meilers wieder rauchen kann, steht allerdings noch nicht fest. Beth scheute sich nämlich, die Genehmigung mit einem Sofortvollzug auszustatten. Nur damit hätte das AKW - wie von RWE beantragt - sofort ans Netz gehen können. Nach dem jetzigen Stand müssen die von verschiedenen Kommunen um das AKW und einer BI angekündigten Klagen abgewartet werden. Über einen Sofortvollzug soll offenbar rasch entschieden werden.

Thomas Krumenacker

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