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Westdeutsche Beamte entscheiden über die Umwelt in der DDR

Düsseldorf (taz) - Am heutigen Donnerstag wird auf einer Sonderkonferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder in Hannover eine Verwaltungsvereinbarung beschlossen, die für jeden DDR-Bezirk die „Betreuung“ bei umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren durch ein Bundesland festlegt. Rechtliche Grundlage bildet das Umweltrahmengesetz der DDR, das den bundesdeutschen Umweltbehörden bei Verwaltungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Abfallgesetz eine entsprechende Mitwirkung zusichert. Wie der Düsseldorfer Umweltminister Klaus Matthiesen am Mittwoch in Düsseldorf sagte, ist die DDR -Verwaltung zu umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren derzeit nicht in der Lage. Die NRW-Behörden würden deshalb für einen Zeitraum von zwei Jahren die DDR-Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder, Potsdam und Leipzig entsprechend „unterstützen“. Zu diesem Zwecke wird bei dem Gewerbeaufsichtsamt in Düsseldorf eine Sonderarbeitsgruppe mit zusätzlich 43 Stellen ausgerüstet. Parallel dazu sollen Verwaltungsmitarbeiter aus der DDR zum Zwecke einer „effizienten Umweltverwaltung“ fortgebildet werden. Hoffentlich finden die DDR-Beamten die Zeit, während der Fortbildung auch bei westdeutschen Umweltverbänden hereinzuschauen. Das Gemälde von der musterhaften Umweltverwaltung-West, bekäme dann sicherlich deftige Risse.

J.S.

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