„Als Richtwert gilt ein Raum pro Person“

■ Zur Aufhebung der Wohnraumlenkungsverordnung

Für Ostberliner Wohnungssuchende galt bisher die Wohnraumlenkungsverordnung. Sie wird zum 1. September aufgehoben. Von diesem Tag an vergibt das Wohnungsamt keine Wohnungszuweisungen mehr, sondern Wohnberechtigungsscheine (WBS). Der entscheidende Unterschied zwischen beiden besteht laut Baustadtrat Klipp in folgendem: Während mit der Zuweisung die Wohnung exakt mit Straße, Haus- und Wohnungsnummer bestimmt worden sei, enthalte der Wohnberechtigungsschein lediglich den Anspruch auf eine Wohnung in einer bestimmten Größe. „Als Richtwert gilt ein Raum pro Person.“ Wo diese Wohnung liegt und welchen Ausstattungsgrad sie hat, so der Baustadtrat, „bestimmt die KWV-Nachfolge-Gesellschaft, die damit erstmals als Vermieterin auftritt. Sie bietet dem Inhaber eines WBS drei Wohnungen an, von denen er eine nehmen muß. Zwar muß sie die Wohnungen bevorzugt an Leute mit WBS vergeben, aber sie kann darüber hinaus auch frei vermieten.“

Bis zum 1. September, meint Klipp, werden viele Leute das Amt stürmen, um noch schnell ihre Wohnungsangelegenheiten zu regeln. Die Zuweisungen gelten nämlich bis zum 1. September. Und für zugewiesene Wohnungen müssen bis dahin Mietverträge abgeschlossen werden. Zur Unterstützung sozial schwacher Wohnungssuchender habe der Magistrat das Recht, festzulegen, daß die Wohnungsbaugesellschaften ausschließlich an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vermieten. „Wir wollen erreichen“, so Klipp, „daß der Magistrat das zumindest für Prenzlauer Berg beschließt.“

su