: Gabuns Wahlgesetz birgt Überraschungen
■ Der Teufel steckt im Detail: Lohn- und Gehaltsempfänger dürfen nicht kandidieren
Libreville (afp/taz) - Das westafrikanische Gabun, seit seiner Unabhängigkeit 1964 von Omar Bongo und seiner Einheitspartei „Demokratische Partei Gabuns“ (PDG) regiert, darf am 9. und 23. September ein Parlament wählen. Erstmals soll es auch Oppositionskandidaten geben: Bongo hat ein Mehrparteiensystem zugelassen.
So weit, so gut. Doch wer das in dieser Woche beschlossene Wahlgesetz genauer studiert, entdeckt allerlei Merkwürdigkeiten. So muß jeder Kandidat eine Kaution von umgerechnet 2.100 Mark aufbringen. Weiter ist festgelegt, daß ein Angestelltenverhältnis mit einem Parlamentsmandat unvereinbar ist. Demnach können Lohn- und Gehaltsempfänger nicht kandidieren. Es fragt sich, wer da noch übrigbleibt? Die Antwort liegt auf der Hand: diejenigen, die entweder durch Korruption oder durch lukrative Ölexportgeschäfte oder beides - reich geworden sind. Nun sind diese Leute traditionell dem Regime wohlgesonnen. Mit einer Ausnahme: der oppositionellen „Gabunesischen Fortschrittspartei“ (PGP). Der Mord an ihrem Führer Joseph Rendjambe in der Ölstadt Port-Gentil hatte im Mai schwere Unruhen ausgelöst. PGP-Mitbegründer Marc Nan Nguema verfügt über erheblichen Einfluß, war er doch schon mal Opec-Vorsitzender. Bongo will ihn und die Ölindustrie nicht vergrätzen. Was werden Gabuns Lohn- und Gehaltsempfänger wohl davon halten?
D.J.
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