: Erfolg für indische Seeleute
■ Entscheidung im „Galeerensklaven-Prozeß“ / Sittenwidrige Verträge / Lübecker Reederei muß zahlen
Berlin (taz) - Die vier indischen Seeleute, die zu Hungerlöhnen auf Schiffen der Lübecker Reederei Heinrich Beutler KG unter unwürdigen Bedingungen beschäftigt und schließlich ohne einen großen Teil der ihnen zustehenden Heuer von Bord gejagt wurden (siehe taz vom 30.Juli), bekommen ihren Heimflug nach Bombay von der Reederei bezahlt. Das entschied gestern das Arbeitsgericht Lübeck auf Antrag der die Seeleute vertretenden Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV).
Das Gericht stellte fest, daß die abgeschlossenen Heuerverträge zwischen der Reederei und den Seeleuten sittenwidrig und damit nichtig gewesen sind. Darin hatten sich die Seeleute verpflichten müssen, bis zu einem halben Jahr nicht von Bord zu gehen, nur die auf dem Schiff gereichte Nahrung zu sich zu nehmen und sich jeder gewerkschaftlichen Tätigkeit zu enthalten. Als Heuer waren 250 bis 300 Dollar vereinbart worden, das entspricht einem Stundenlohn von rund 1,80 D-Mark.
Mittlerweile hat die ÖTV für die Matrosen Leistungsklage wegen vorenthaltenem Lohn in Höhe von 14.000 bis 22.000 D -Mark eingereicht. Außerdem soll die Reederei die bisherigen Unterbringungskosten für die Seeleute in einem Hamburger Seemannsheim übernehmen.
Die ÖTV äußerte ihr Unverständnis über das Vorgehen der Grenzschutzbehörden. Diese ermitteln gegen drei der Inder wegen illegaler Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik. Dabei hatten die Seeleute keine Möglichkeit gehabt, neue Visumanträge zu stellen, weil sie zwangsweise an Bord gehalten und ihre Papiere vom Kapitän unter Verschluß gehalten wurden.
marke
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