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Jansens scharfe Abfuhr für die Berliner SPD

■ Der Kieler Energieminister ist „sehr erstaunt“ über seine Parteifreunde

DOKUMENTATION

Mit einem fünfseitigen Brief an die Berliner Senatskanzlei hat der schleswig-holsteinische Energieminister Günther Jansen in den Streit um den Hahn-Meitner-Forschungsreaktor eingegriffen. Jansen teilt darin die Position von AL -Senatorin Schreyer und wäscht den Genossen den Kopf. Wir dokumentieren die Kernsätze des Papiers, das unserer Redaktion vorliegt.

„Wie ich eben höre, soll die Wissenschaftssenatorin (Barbara Riedmüller, SPD, d. Red.) heute im Wissenschaftsausschuß (darauf) verwiesen haben, daß auch ich bereits Genehmigungen ohne Entsorgungsklauseln erteilt hätte. (...) Ich bin über solche Aussagen, ohne sich mit mir abzustimmen, sehr erstaunt“.

Müssen Forschungsreaktoren in der Entsorgungsfrage genauso behandelt werden wie große Leistungsreaktoren? Dazu Jansen: „Gemäß Entwurf § 9a Abs 1 Nr. 2 wird für alle bestrahlten Kernbrennstoffe generell - also sowohl für Leistungs- als auch für Forschungsreaktoren - die geordnete Beseitigung über eine direkte Endlagerung vorgeschrieben“.

Weiter erinnert Jansen die Berliner Senatskanzlei an die Altlasten des HMI. Er schreibt: „Es existiert ein Schriftwechsel zwischen HMI und Reaktorsicherheitsbehörde, in dem HMI oftmals aufgefordert wird, diesen Nachweis (der Entsorgung) zu führen. Dabei soll HMI Aussagen immer wieder hinausgeschoben haben.“

Zur geplanten „Zwischen„lagerung der HMI-Brennelemente im schottischen Dounreay schreibt Jansen:

„Ob indessen der Weg über Dounreay zugelassen ist, ist zweifelhaft, denn gemäß den Entsorgungsgrundsätzen muß der Vertragspartner 'ausreichend ausgerüstet‘ sein. Meines Wissens ist bisher Dounreay in der Bundesrepublik noch nicht als Vertagspartner in Anspruch genommen worden. Hinzu kommt die politische Problematik, eine Wiederaufarbeitungsanlage für Brüter-Brennelemente in Anspruch zu nehmen, wenn auch nur als Option mit der langfristigen vorherigen Zwischenlagerung“.

Jansen weist die Berliner Parteifreunde in dem Papier auch auf die grundsätzliche Bedeutung des HMI-Streits hin: „Ohne die genauen Berliner Details zu kennen, bitte ich Sie dringend, die Berliner Beschlußfassung genau zu überdenken, auch aus grundsätzlichen Erwägungen zu der Entsorgungsproblematik. Ob, und wenn ja, die Lösung in Dounreay akzeptabel ist, vermag ich mangelnder Aktenkenntnis von hier aus abschließend nicht zu klären. Der Lösung in Dounreay ermangelt es allerdings eines Votums der atomrechtlichen Gutachter der Berliner Atombehörde sowie etwa auch der RSK, die, soweit ersichtlich, die Anlage in Dounreay noch nicht gutachterlich untersucht und bewertet haben. (...) Erst aufgrund eines solchen Votums kann die Reaktorsicherheitsbehörde eine ergebnisoffene Entscheidung treffen (...) Mit freundlichen Grüßen, Günther Jansen.“

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