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SPD: Für DDR-Investitionen noch höhere Abschreibungen

■ CSU möchte Anmeldefrist für Eigentumsansprüche vorverlegen

Bonn (dpa) - Der steuerpolitische Sprecher der SPD -Bundestagsfraktion, Joachim Poß, hat die Bundesregierung aufgefordert zu klären, ob sie die zwölfprozentige Investitionszulage für die DDR beibehalten wolle oder nicht. Nach Meinung von Poß soll diese Zulage auf einen Dreijahreszeitraum ausgedehnt werden. Es könnten damit Investitionsprojekte angeregt werden, die in den bisherigen Fristen nicht realisierbar seien.

Sinnvoll wäre es auch, die im Zonenrandgebiet möglichen Sonderabschreibungen bis zur Höhe von 50 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionen im Gebiet der DDR zu gewähren. Dies wäre für westdeutsche und ausländische Unternehmen ein interessanter Anreiz für Investitionen und die Gründung von Betriebsstätten.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU -Bundestagsfraktion, Michael Glos, erklärte, die ständigen „Kassandra-Rufe der SPD“ seien verfehlt. Es mehrten sich „die positiven Anzeichen“ dafür, daß die Marktwirtschaft in der DDR zu greifen beginnt. Im August habe der Warenfluß von DDR-Produkten in die Bundesrepublik und die übrigen EG -Länder zugenommen, die bei der DDR-Treuhandanstalt beantragten Liquiditätskredite seien wesentlich geringer ausgefallen als im Juli.

Beim Existenzgründungs- und Eigenkapitalhilfeprogramm für die DDR seien über 24.000 Anträge eingegangen, und es gebe bereits 2.800 Risikobeteiligungen von West-Unternehmen. Im übrigen prophezeie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für 1991 einen steilen Aufschwung.

Der CSU-Abgeordnete Ernst Hinsken forderte die DDR -Regierung auf, für westliche Investoren schnell Rechtssicherheit in der Eigentumsfrage zu schaffen. Die Anmeldefrist für Eigentumsansprüche, die Ost-Berlin jetzt vom 31. Januar 1991 auf Mitte Oktober 1990 gelegt hat, sei weiter vorzuziehen. Ein Zeitraum von sechs Wochen müßte ausreichen, meinte Hinsken. Wer mittelständische Unternehmungen aufbauen wolle, müsse die benötigten Grundstücke aus der Treuhandanstalt herauskaufen und „sofort frei nutzen können, ohne mit künftigen Ansprüchen Dritter rechnen zu müssen“.

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