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„Rein rechtlich ist die Lage aussichtslos“

West-Berlin. In der Abschiebehaftanstalt Kruppstraße sollen seit dem 28.8. vier Türken die Nahrungsaufnahme verweigern. Einer der Hungerstreikenden ist Ahmet Canlibel, der bereits seit Anfang April in Abschiebehaft sitzt. In einem der taz vorliegenden Brief beklagt er sich über die schlechten hygienischen Verhältnisse in der Haftanstalt und kündigt an, sich „zu Tode zu fasten“, wenn er während seines unbefristeten Hungerstreiks nicht entlassen wird.

Canlibel, der über fünf Jahre legal in Berlin lebte, tauchte im Oktober 1987 unter, weil sein Asylantrag von den zuständigen Behörden für aussichtslos erklärt wurde. Im April 1990 wurde er aufgegriffen, wie seine ehemalige Anwältin Elisabeth Reese angab, weil ein Haftbefehl wegen Schwarzfahren gegen ihn vorlag. Ein Folgeantrag auf Asyl wurde von der Innenverwaltung und Verwaltungsgericht abgelehnt. Ohne Wissen seiner Anwältin legte Canlibel Beschwerde ein und Reese ihr Mandat nieder. „Rechtlich ist die Lage aussichtslos“, erklärte sie gegenüber der taz, eine Gefährdung Canlibels bei seiner Rückkehr in der Türkei hätten die Behörden nicht erkennen können. Der junge Türke jedoch hat Angst - er fürchtet, in seiner Heimat sofort ins Gefängnis gesteckt zu werden, warum, kann Reese nur vermuten: Womöglich habe Canlibel seinen Wehrdienst noch nicht geleistet.

Nach Angaben Canlibels verweigern neben ihm noch drei weitere Türken die Nahrungsaufnahme. Der die Häftlinge betreuende Pfarrer Konrad Mundt konnte bislang jedoch nur noch den Hungerstreik des Türken Mustafa Aktan bestätigen, der seit Juni in Abschiebehaft sitzt. Der Innenverwaltung ist nach Angaben ihres Sprechers Thronicker nichts von einem Hungerstreik in der Kruppstraße bekannt.

maz

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