Durch Modernisierung zum Liebesglück

■ Bausenator Nagel (SPD) erweiterte die Möglichkeit zur Mietermodernisierung auch auf Ost-Berlin, informierte über Konditionen und Ansprechpartner und ließ einen Werbespot drehen

Berlin. „Ich liebe Dich“, flüstert der junge Mann seiner blonden Flamme ins Ohr. Die wehrt ab, schiebt sich das T -Shirt wieder über die blanke Schulter und knurrt mürrisch: „Es zieht hier.“ Gleich darauf bricht die Decke über ihr durch, die Flamme springt empört auf. Kein Wunder, wurde die Wohnung des jungen Mannes doch noch nicht mit Hilfe unseres Bausenators Nagel per Mietermodernisierung auf Vordermann gebracht.

Wir befinden uns in einem Werbespot, den Nagel für das SFB -Vorabendprogramm drehen ließ, um seine Mäuse unter die Mieter zu bringen. Denn Mietermodernisierung ist eine feine Sache, erklärte der Senator in Ost- und West-Berlin. Mieter können sich, das Einverständnis ihres Hauseigentümers vorausgesetzt, den Einbau eines Bades, einer Zentralheizung, von Doppelfenstern oder Wärmedämmung bezuschussen lassen. 50 Prozent der Baukosten zahlt die landeseigene Wohnungsbaukreditanstalt, der Mieter bastelt selbst, nur Arbeiten an Gas- oder Elektroleitungen müssen Fachfirmen machen. Zwischen 1.000 und 60.000 DM pro Wohnung können beantragt werden, je nachdem, was man einbauen will. Dafür stehen dieses Jahr 15 Millionen DM im Osten und 14 Millionen im Westen zur Verfügung. Von dem West-Geld waren über neun Millionen Anfang August bereits vergeben. Insgesamt gibt es 26.006 mietermodernisierte Wohnungen seit 1981. In Ost -Berlin, wo das Programm erst seit drei Wochen läuft, wurden schon über 5.000 Anträge eingereicht, darunter auch einige ältere sogenannte Ausbauverträge aus der VEB-Zeit. Knapp 300 davon wurden bewilligt, und somit 826.000 DM verbraten.

Auch Vermieter können aus diesem Topf Geld beantragen und zwar für „begleitende Maßnahmen“. Wenn etwa der Mieter die Elektrik in der Wohnung auf Vordermann bringt, bekommt der Vermieter einen Zuschuß von bis zu 45 Prozent, mit dem er gleichzeitig die Steigeleitung machen kann. Schon deswegen, meinte Nagel, legten auch private Vermieter ihren Mietern meist keine Steine in den Weg, während die städtischen Gesellschaften ohnehin gehalten sind, Mietermodernisierung zu gestatten. Neben einer schnuckelig renovierten Wohnung hat der Mieter einen zweiten Vorteil: Diese Modernisierung darf nicht auf die Miete aufgeschlagen werden. Dies gilt allerdings nur für den Heimwerker selbst: Zieht der aus, so kann der Vermieter ihm die Baukosten erstatten und dem Nachmieter jährlich elf Prozent davon auf die Miete umlegen.

Die Bearbeitungsdauer der Anträge durch die WBK ließ bislang deutlich zu wünschen übrig. Bis zu einem dreiviertel Jahr konnte der Mieter auf die Genehmigung warten, dies sei nun deutlich besser geworden, versprach Nagel. Wer es in seiner Gammelwohnung keine Woche mehr aushält, kann auch erst bauen und bis zu einem Jahr später die Rechnung einreichen. Der Senat berät gerne vorher, was und welcher Höhe bezahlt wird.

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Wer sich jetzt getrieben fühlt, die Schippe in die Hand zu nehmen, wendet sich an die Senatsbauverwaltung, Herr Henke, Tel. 867-5543 oder 867-5821, in Ost-Berlin an die Außenstelle des Magistrats, Leninallee 57, Telefon 4366-189 oder 4363-079. Der Werbespot läuft erstmals morgen vor der Tagesschau.