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Mietkürzung auch, wenn es stinkt

■ Broschüre über Mietminderung bei Lärm, Kälte, Umweltgiften, Feuchtigkeit

Hält Ihr Nachbar ein Frettchen, das bestialischen Gestank verbreitet? Ist die Wand der Vorratskammer feucht oder klacken die Tritte ihres Obermieters durch die Wohnung? Ist das Heißwasser ausgefallen, das Holz auf dem Dachboden mit formaldehydhaltigem Mittel behandelt oder nebenan eine Kneipe, aus der die letzten Gäste regelmäßig bis 1 Uhr nachts grölen? - In jeden dieser Fälle besteht Anspruch auf Mietminderung - beim Gestank des Frettchens zum Beispiel immerhin 33 Prozent der gesamten Kaltmiete.

300 Urteile bundesdeutscher Gerichte zur Mietminderung hat der Mieterbund jetzt in einer nütz

lichen kleinen Broschüre zusammengestellt. Die Entscheidungen sind in die Bereiche Lärm, Feuchtigkeitsschäden, Heizung und Umweltgifte unterteilt.

Gewarnt wird in der Broschüre zum Beispiel vor zu großem Vertrauen in Versprechungen des Vermieters. Wer nämlich bei Wohnungsmängeln in der Hoffnung auf Aktivitäten des Vermieters einfach weiter seine Miete zahlt, der verliert nach einigen Monaten sein Mietminderungsrecht. Mit der Mietminderung muß auch nicht gewartet werden. Im Gegenteil: Wenn zum Beispiel im Januar ein Wohnungsmangel auftritt nachdem die Januarmiete schon bezahlt ist, kann der Mieter

im Februar den Minderungsbe trag noch nachträglich abziehen.

Auch für die Höhe der Mietminderung gibt es gerichtlich klar definierte Vorgaben, die in der Broschüre erläutert werden. Eine Kündigung wegen solcher Mietminderung hat kein Mieter zu befürchten. Voraussetzung dafür wäre nämlich mindestens ein „schuldhafter Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten“. Bei einer berechtigten Mietminderung liegt kein „schuldhafter“ Rückstand vor.

Die Höhe der Mietminderung kann bis 100 Prozent reichen z.B. bei durchnäßten und verschimmelten Außenwänden, beim vollständigen Ausfall der

Elektrik oder bei einem Heizungsausfall im Winter. Aber selbst ein Heizungsausfall im Sommer kann noch zu einer Mietminderung von 50 Prozent berechtigen, wenn die Außentemperatur nur zwischen 13 und 17,5 Grad liegt.

Auch bei Schäden, für die der Vermieter nicht verantwortlich ist, kann Anspruch auf Mietminderung bestehen. Wenn das Trinkwasser in Ihrer Wohnung zum Beispiel einen überhöhten Nitratgehalt aufweist, haben Sie Recht auf 10 Prozent Mietminderung.

Ase

Die Broschüre „Miete kürzen - wann und wie?“ ist gegen Überweisung von DM 7,50 auf das Postgiro-Konto Köln Nr. 7521 -504 des Deutschen Mieterbundes zu erhalten.

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