: Entsorgungsnachweis fehlt seit Jahren
■ In der Genehmigung des PTB Forschungsreaktors in Braunschweig ist von Entsorgung nicht die Rede
Hannover (taz) - Jahrzehntelang war die Physikalisch -Technische Bundesanstalt in Braunschweig für die „sichere Entsorgung“ der bundesdeutschen Atomanlagen, für die Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Mülls zuständig. Nie so genau genommen haben es die Oberentsorger der BRD allerings mit den eigenen atomaren Müll. In keiner Genehmigung für den „Forschungs- und Meßreaktor Braunschweig“ (FMRB) ist von einem Entsorgungsnachweis der 1 -Megawatt-Anlage wie ihn das Atomgesetz verlangt, die Rede. Darauf ist jetzt der grüne Landtagsabgeordnete Hannes Kempmann gestoßen. Er sieht in einer „Kumpanei zwischen der Bundesanstalt, dem Bundesforschungsminister und dem ehemaligen niedersächschen Umweltminister Werner Remmers“ die Ursache dafür, daß „der Braunschweiger Reaktor bis heute ohne vollständige Genehmigung betrieben wird“. Für den Atomexperten ist die Rechtslage eindeutig. „Spätestens mit Beginn des Jahres 1986 ist auch für den FMRB die Übergangsfrist abgelaufen und auch für ihn gelten seither die bundesdeutschen Entsorgungsvorsorgegrundsätze“, sagte Kempmann. Diese Richtlinien sehen vor, daß der Betreiber die Entsorgung nachweist und die Aufsichtsbehörde anschließend „das Nähere“ in einer Genehmigung regelt. Trotz vieler Änderungsgenehmigungen noch nach 1986 habe das damals noch von Remmers geleitete Umweltministerium den Entsorgungsnachweis nie angemahnt. „Seit die USA ab 1988 an bundesdeutsche Forschungsreaktoren gelieferte Brennelemente nicht mehr zurücknehmen“, so Kempmann, fehlt für den Braunschweiger Reaktor der Entsorgungsweg auch tatsächlich.
In der Atomabteilung des Umweltministeriums sitzen immer noch die gleichen Beamten wie unter Werner Remmers. Der zuständige Abteilungsleiter Horst zur Horst vetritt heute noch die Ansicht, daß „es bisher keinen zwingenden Anlaß gab, von der PTB einen Entsorgungsnachweis zu verlangen“. Die Sprecherin des Umweltministeriums sagt, es sei noch nicht geklärt, ob der Reaktor einen solchen Nachweis haben müsse.
ü.o.
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