: Kein generelles Berufsverbot
Berlin. Bei der Zusammenführung der Verwaltungen beider Teile Berlins soll es nach den Worten von Innensenator Pätzold (SPD) kein »generelles Berufsverbot« geben. Mitarbeiter von Verwaltungen in Ost- Berlin, die für das MfS gearbeitet oder gegen tragende Rechtsgrundsätze verstoßen haben, würden grundsätzlich aber nicht übernommen. Bei einer früheren SED-Mitgliedschaft müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden. Bei schätzungsweise mehr als 170.000 Stellen im öffentlichen Dienst Ost-Berlins müsse darüber entschieden werden, ob die Mitarbeiter übernommen werden können. Bei den 11 Stadtbezirken, den Magistratsverwaltungen und ihren nachgeordneten Einrichtungen gebe es etwa 72.000 Stellen. Im Gesundheitswesen, zum Beispiel bei Krankenhäusern, Ambulatorien und Apotheken, sind es rund 30.000 Arbeitsplätze, in den Betrieben der Stadt gibt es etwa 19.000 Stellen. Hinzu kommen ungefähr 50.000 Stellen bei Polizei, Feuerwehr, Justiz sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. dpa
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