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Noch 5 Tage Wildwuchs

■ Zweckentfremdung war bislang für Ostberliner Behörden und Bürger ein Fremdwort

Ost-Berlin. »Glatt vergessen« habe man es, die Zweckentfremdung von Wohnraum in Ost-Berlin zu verbieten. Dies stellte, sichtlich geschockt, ein Mitarbeiter der Westberliner Bauverwaltung fest, als er seine Tätigkeit bei Baustadtrat Thurmann aufnahm. Zumindest private Hauseigentümer können noch hemmungslos »zweckentfremden«. Kein Wunder: Bis zum 1.9. wurde in Ost-Berlin die Nutzung von Wohnraum per Belegungsrecht des Staates festgesetzt. Die KWV (Kommunale Wohnungsverwaltung) vergab je nach Gusto und per Ordre de Mufti Wohnungen als Gewerberaum oder Läden als Wohnung. Dies soll — und muß — nun anders werden, denn die staatliche Wohnraumlenkung wurde Ende August aufgehoben. Die KWV-Nachfolger werden zwar inzwischen per Magistratsanweisung gehindert, »zweckzuentfremden«. Bei dem rund zehn Prozent umfassenden privaten Bestand an Wohnungen hat Thurmann den dafür zuständigen bezirklichen Wohnungsämtern jedoch noch keine rechtliche Handhabe gegeben, Zweckentfremdung zu verbieten. Spätestens nächsten Mittwoch wird sich dies nun ändern: Dann gilt Westberliner Recht in der ganzen Stadt. Zwar gibt es seit einiger Zeit einen Gewerbemietspiegel für Ost-Berlin; dessen Richtwerte sind sehr viel höher als Wohnungsmieten und zudem nicht unbedingt verbindlich. Bis zu 20 DM pro Quadratmeter verlangen Hausbesitzer von Ostberliner Jungunternehmern — auch die KWV-Nachfolger. »Die KWV-Mitarbeiter haben gerade angefangen, sich so zu benehmen, wie sie es früher immer in Schnitzlers Schwarzem Kanal gesehen haben«, meinte Thurmanns Referent Jesse kürzlich. esch

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