: Rechtseinheit und Hochschulnovelle
Berlin. In beiden Teilen Berlins wird es nach dem 3. Oktober eine weitgehende Rechtseinheit geben. Die Stadtparlamente im Rathaus Schöneberg und im Roten Rathaus beschlossen am Donnerstag, daß der größte Teil der in West-Berlin geltenden Landesgesetze mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik übernommen wird. Das »Mantelgesetz« enthält für eine Übergangszeit Ausnahmen. Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse werden zum Beispiel das öffentliche Dienstrecht sowie die Bestimmungen für die Schulen vorerst nicht in Ost- Berlin gelten. Bei Verordnungen und Gesetzen, die mit Geldzahlungen verbunden sind, sollen Anspruchsberechtigte im Ostteil der Stadt vorerst in der Regel niedrigere Beträge als im Westen erhalten. Die Zahlungen zum Beispiel für das Berliner Familiengeld, Pflegeleistungen oder Landesbeihilfen für Schüler werden entgegen früheren Plänen aber nicht auf 40 Prozent begrenzt. Bei den parlamentarischen Beratungen wurden unterschiedlich höhere Sätze festgelegt. Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem Senat und der CDU- Opposition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag abend auch mehrheitlich die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen. Dadurch werden unter anderem die Möglichkeiten zur Zusammensetzung der beratenden Gremien an der FU und TU sowie an den anderen Westberliner Hochschulen geändert und die Besetzung der Kuratorien festgelegt.
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