■ RENTENGEFÄLLE: Weniger Rente bei Umzug in den Osten
Frankfurt (ap) — Ein Umzug nach Ostdeutschland oder ins Ausland kann Rentner teuer zu stehen kommen. Darauf hat der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hingewiesen. Alle Rentner, die in der früheren DDR oder in einem der sogenannten Vertreibungsgebiete (wie z.B. Polen) Beiträge gezahlt haben und aus der bisherigen Bundesrepublik nach Ostdeutschland umziehen, erhalten weniger Rente. Dies ist im Staatsvertrag festgehalten. Westdeutsche Versicherungsträger zahlen demnach nur für Versicherungszeiten, die in Westdeutschland — auch vor 1949 — registriert wurden. Für die in der ehemaligen DDR gezahlten Rentenbeiträge ist der dortige Träger der Sozialversicherung weiter zuständig, der jedoch niedrigere Renten bezahlt.
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