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Gleiche Rechte für Ausländer in der EG?

■ Europaparlament empfiehlt Einwanderer-Charta/ Doppelstaatsbürgerschaft vorgesehen

Das Europaparlament hat am Mittwoch in Straßburg ein positives Signal gesetzt: Nach einer hitzigen Debatte votierten die Europa-Abgeordneten mit knapper Mehrheit für die Empfehlungen des Ausschusses „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“. Danach sollen die EG-Institutionen, Kommission und Ministerrat sowie die Mitgliedsregierungen einer Einwanderer- Charta zustimmen, die Ausländern, die seit mindestens fünf Jahren in der EG leben, das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft eröffnet. Außerdem soll ihnen das Wahlrecht (zumindest bei Kommunalwahlen) und die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst zu arbeiten, zuerkannt werden. Der Ausschuß hatte bei Studienreisen durch Europa unter anderem ein „unerträglich hohes Maß rassistischer Hetze und Gewalt“ in Großbritannien, aber auch besorgniserregende Ausländerfeindlichkeit und Rechtsradikalismus in Frankreich, Belgien und der Bundesrepublik festgestellt. Insgesamt 76 Empfehlungen zur Bekämpfung von Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verabschiedeten die Europarlamentarier gestern. Doch trotz des Siegs der linksliberalen Mehrheit im Parlament wollte keine rechte Freude aufkommen. Der Berichterstatter und Labour-Abgeordnete Glyn Ford warnte, das Problem ließe sich nicht allein durch eine entsprechende Gesetzgebung lösen. Die Euro-Grüne Claudia Roth wurde noch deutlicher. „Sollten die Empfehlungen jemals umgesetzt werden, was ich bezweifle, sind sie nur Kosmetik, wenn nicht ein Grundprinzip ganz klar ist: Die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben kann nicht an nationale Abstammung geknüpft werden.“

Reportagen und Analysen zum Thema Antisemitismus in Ost- und Westeuropa in der EUROTAZ SEITEN 12/13

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