: Die U-Bootdealer haben ihr Ziel längst erreicht
Im U-Bootskandal kann nur noch die erfolgreiche Kooperation der Bundesregierung mit der Rüstungsindustrie konstatiert werden: Der Deal ist abgewickelt, die politisch Verantwortlichen bleiben unbehelligt/ Der Bundestag debattiert jetzt den Abschlußbericht des Untersuchungsausschusses ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski
In dieser Woche debattiert der Bundestag über die vierjährige Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum U-Bootdeal mit Südafrika. Das Urteil der Regierungsfraktion dazu fällt knapp aus: überflüssig.
Anders die Opposition: Für sie ist der Aufklärungsbedarf über den ihrer Meinung nach größten Rüstungsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte noch längst nicht abgedeckt. Die Grünen deklarieren ihre Bilanz ausdrücklich als Zwischenbericht, und die SPD weigert sich bislang, überhaupt einen Bericht zu fertigen, solange dem Ausschuß noch Akten vorenthalten werden.
Im Regierungslager heißt es, der Ausschuß „dient der politischen Kontrolle, er ist kein Gericht“. Doch wenn trotz einer Fülle von Indizien für die politische Verantwortung der Bundesregierung keine Konsequenzen folgen, wächst der Opposition zwangsläufig die Rolle des Kriminalisten zu.
Das Puzzle aus Ausschuß-Unterlagen, Zeugenaussagen und belastenden Schriftstücken fügte ein Bild zusammen, das die innere Struktur eines Rüstungsgeschäfts und die Zusammenarbeit von Politik und militärisch-industriellem Komplex einschließlich Schmiergeldern in Millionenhöhe deutlich zutage treten läßt.
Alles weist darauf hin, daß Mitglieder der Bundesregierung unter Einsatz des Apparats in der Manier einer kriminellen Vereinigung für ein unbehindertes U-Bootgeschäft mit Südafrika sorgten und auch nach der Aufdeckung mit schützender Hand über die Vertuschung wachten.
Trotz einer mehr als anderthalb Jahre andauernden vollständigen Blockade des Untersuchungsausschusses, die erst das Verfassungsgericht Anfang 1989 beendete, trotz der Einschränkung der Opposition, der Zeugen abgelehnt und Akten vorenthalten wurden, konnte die Regierungskoalition doch eine schrittweise Aufklärung nicht verhindern. Seit dem Frühjahr dieses Jahres steht sie durch immer neue Enthüllungen unter ständigem Zwang, sich zu rechtfertigen, neue Erklärungsmuster für das eigene Handeln zu entwerfen.
Kennzeichend für die Koalition war die Taktik, nur das zuzugeben, was die Opposition bereits beweisen konnte, oder drohenden Enthüllungen mit neuen Versionen zuvorzukommen. Doch das Ziel der Kooperation von Bundesregierung und Unternehmen, der Export von U-Bootblaupausen und Komponenten an das Apartheidsregime, ist längst erreicht. Die seit Ende 1986 andauernde Aufklärungsarbeit der Abgeordneten ist deshalb auch ein Lehrstück über die Ohnmacht des parlamentarischen Gremiums.
Türöffner für das Geschäft war Strauß
Der verstorbene bayerische Ministerpräsident Franz-Josef Strauß, erprobter Rüstungslobbyist und Südafrika-Freund, spielte bei dem U- Bootdeal den Türöffner für die Pläne der Kieler Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW).
Bis Ende 1989 über den Salzgitter-Konzern noch mit einer staatlichen Oberaufsicht versehen, versuchte das Unternehmen seit Anfang 1983, politische Rückendeckung für die U-Bootwünsche der Südafrikaner zu erhalten. Den erfahrenen Managern war klar, daß für das Geschäft wegen des für die Bundesrepublik völkerrechtlich bindenden UN-Waffenembargos keine Genehmigung zu bekommen war — was auch von vornherein ihren Plänen zugrundelegte wurde.
Strauß, den die Unternehmer später anerkennend als ihren „ständigen Drängler im Hintergrund“ bezeichnen sollten, sprach die heikle Materie schon am 1.Juni 1983 in einem „Dreier-Gespräch“ mit Bundeskanzler Kohl und Außenminister Genscher an: an den von Strauß festgehaltenen Termin können sich beide allerdings nicht mehr erinnern. Ebenfalls noch im Juni 1983 wurde auch der damalige Finanzminister Stoltenberg (CDU) in seiner Eigenschaft als Salzgitter-Aufsichtsrat vom geplanten Geschäft informiert. Die agilen Manager von HDW und deren Konstruktionsbüro, dem Industriekontor Lübeck (IKL), versäumten auch nicht, wenig später Verteidigungsminister Wörner (CDU), Außenminister Genscher (FDP) und Stoltenberg ein Memorandum zuzuschicken. Darin wurde ausführlich darauf hingewiesen, daß HDW nicht mit einer offiziellen Genehmigung rechnete. Eine interne Rückendeckung würde ausreichen.
Als das Schreiben Jahre später bekannt wurde, konnte sich Genscher überhaupt nicht mehr daran erinnern. Stoltenberg, der zuvor behauptet hatte, er habe überhaupt erst nach Beginn der HDW-Lieferung von dem Geschäft erfahren, berief sich auf Erinnerungslücken.
Glaubt man den Einlassungen der Politiker, so war ihre Reaktion gegenüber dem illegalen Geschäft durchweg ablehnend. Die Regierung habe den Firmen niemals Anlaß gegeben, auf eine Genehmigung zu hoffen, so die Union/FDP-Koalition — und verdreht damit die Absichten der Unternehmen. Nur der Bundeskanzler gab immerhin zu, er habe dem Bau von vier kompletten U- Booten für Südafrika in der Bundesrepublik positiv gegenübergestanden, um Arbeitsplätze zu sichern. Diese „große Lösung“ aber hatten selbst die Südafrikaner von vornherein als politisch undurchführbar abgelehnt.
Kanzleramt von Anfang an Anlaufstelle
Gleichermaßen kennzeichnend für die ersten Gespräche wie für alle nachfolgenden vielfältigen Kontakte der Manager mit der Bundesregierung war die Tatsache, daß von den Politikern niemals der Versuch unternommen wurde, das illegale Geschäft zu verhindern. Vielmehr läßt sich belegen, daß das Kanzleramt von Anfang an zentrale Anlaufstelle für die Rüstungsmanager war.
Die Firmen vereinbarten Mitte Juni 1984 mit den südafrikanischen Partnern die Lieferung von Konstruktionsunterlagen und Bau-Unterstützung im Wert von 116 Milionen D-Mark, strebten insgesamt aber eine „mittlere Lösung“ im Umfang von rund 470 Millionen D-Mark an, bei der auch „Hardware“ nach Südafrika geliefert werden sollte. Helmut Kohl war der Vertragsabschluß aus einem Brief bekannt, den Strauß dem Bundeskanzler am 31.Juli 1984 mit dem Vermerk „sofort auf den Tisch“ zusandte.
Am gleichen Tag griff der damalige Staatssekretär Waldemar Schreckenberger zum Telefon und rief die Firmen an — freilich nicht, um eine sofortige Vertragsauflösung zu fordern. Von der HDW und dem U- Bootkonstruktionsbüro IKL wurde der Anruf als das erwartete „grüne Licht“ verstanden — mißverstanden, argumentierte Schreckenberger im Ausschuß. Heute gesteht er zwar zu, keine Absage erteilt zu haben, betont aber, deutlich gemacht zu haben, daß es noch zu keiner Entscheidung gekommen sei.
Wie es tatsächlich war, belegen dagegen — neben anderen Vermerken und Belegen — exemplarisch die Briefe des verstorbenen CSU-Chefs Strauß. Sein erster Brief vom Juli 84 wurde von Kanzlerberater Teltschik kurzerhand vernichtet — was ihm ein noch laufendes Strafverfahren eingebracht hat. Pech für die Bundesregierung: In Kiel wurde nach dem Regierungswechsel im Sommer 1988 eine Kopie gefunden, die von der Barschel-Regierung falsch einsortiert und bei der späteren Vernichtungsaktion übersehen worden war.
Auch ein zweiter Strauß-Brief kam erst jüngst durch die Beschlagnahmeaktion der Kieler Staatsanwaltschaft bei HDW-Managern ans Licht. In diesem Schreiben vom 5.November 1984 wies Strauß den Kanzler ausdrücklich darauf hin, daß der Vertrag rechtswirksam geworden und bereits eine erste Lieferung Blaupausen an Südafrika abgegangen sei. Der Kanzler wird von Strauß auch darüber informiert, daß es den Firmen ausreichen würde, die „endgültige Genehmigung zwar jetzt in Aussicht zu stellen, aber erst nach Ablauf eines halben Jahres vorzunehmen“.
Kohl vermochte sich vor dem Ausschuß nicht zu erinnern. Außerdem habe Strauß oft unbegründet etwas für vereinbart erklärt, was tatsächlich offen geblieben sei.
Eine Vielzahl von Gesprächen mit Firmenvertretern und dem für HDW tätigen Rüstungslobbyisten, Strauß- Freund und ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Siegfried Zoglmann führte Kanzler-Berater Teltschik — erinnern konnte er sich vor dem Ausschuß immer erst nach aufgefundenen Belegen.
Die Hilfe aus dem politischen Raum war nicht unentgeltlich
Auch der Nachfolger Schreckenbergers im Kanzleramt, der jetzige Innenminister Schäuble, sowie CSU- Finanzminister Waigel trafen sich dreimal mit Firmenvertretern — gaben dies aber erst Anfang dieses Monats zu, nachdem entsprechende Firmenvermerke aufgefunden worden waren. In beiden Fällen hat die Regierungsfraktion eine Zeugenladung verhindert. Auf die „Vielzahl der Gespräche“ hätte sich die Bundesregierung „nicht einlassen müssen“, weil ein Genehmigungsverfahren formal nicht eingeleitet war, stellt nun die Regierungsmehrheit in ihrem Abschlußbericht richtigerweise fest. Der folgende Schluß allerdings ist bizarr: Es wird nämlich nicht die Frage gestellt, warum die Kontakte dann weiterliefen. Vielmehr wird damit die Aktenvernichtung im Kanzleramt gerechtfertigt — es „bestand auch keine Verpflichtung, Aktenvorgänge anzulegen“.
Daß der brisante Export nicht ohne Probleme durchzuführen wäre und die notwendige Unterstützung aus dem politischen Raum auch nicht unentgeltlich zu haben sein würde, war den Firmen von Beginn an klar. Welche Summen bei dem Geschäft an Politiker und Parteien geflossen sind, ist nur in Umrissen abzuschätzen. Der südafrikanische Verbindungsmann von HDW, Karl-Friedrich Albrecht, erhielt für die Vertragsvermittlung 1,7 Millionen D- Mark. Über ihn liefen auch weitere 500.000 D-Mark als „nützliche Abgabe“ zur „Weitergabe an andere“. Wohin das Geld ging, ist unbekannt.
Siegfried Zoglmann sollte für die „kleine Lösung“ eine „Provision“ von zwei Millionen D-Mark erhalten; auf den gesamten Auftrag von 470 Millionen D-Mark wurde eine von Zoglmann verlangte Provision von 1,5 Prozent zugesichert: weitere sechs Millionen D-Mark. Eine schriftliche Bestätigung existiert nicht; der alte Fuchs Zoglmann verzichtete darauf. „Ich habe Ihr Wort, darauf vertraue ich“, heißt es in einer jetzt aufgefundenen Firmennotiz vom September 84.
Auszugehen ist davon, daß Zoglmann das Geld nicht für sich allein beanspruchte. Untermauert wird diese Vermutung durch eine Notiz des damaligen HDW-Vorständlers Hansen-Wester. „Wir sollten es nicht riskieren, daß das unmittelbare Interesse seiner Freunde erlischt“, habe Zoglmann bei den Provisionsverhandlungen gedroht. Das Geld, so drängten Zoglmanns „Freunde“ laut Vermerk, sollte in „maximal drei größeren Raten“ auf ein ausländisches Konto gehen — und zwar subito. Schließlich, so habe Zoglmann erklärt: „Politische Ämter sind oft kurzlebig.“ Zoglmann wie die Firmenvertreter haben vor dem U- Bootausschuß nie ausgesagt. Daß Geld geflossen ist, kann aus der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen Zoglmann geschlossen werden.
Im Regierungslager heißt es zu diesem Punkt lapidar, man habe sich mit der Provisionszahlung nicht beschäftigt, weil diese „im Zusammenhang mit Aufträgen etwas Normales und rechtlich grundsätzlich Zulässiges sind“. Bemerkenswert auch die weitere Wertung im Abschlußbericht: Weil 1984 die Öffentlichkeit vom Flick-Skandal aufgerührt gewesen sei, erscheine es „wenig wahrscheinlich“, daß Zoglmann Schmiergeldzahlungen „bei dieser Stimmungslage auch nur für sich ernsthaft erwogen hätte“.
Phantasievolle Ablenkaktionen
Mitte 1985 zeigten sich die beteiligten Firmen HDW und IKL beim damaligen Wirtschaftsminister Bangemann (FDP) selbst für ihr ungesetzliches Vorgehen an, nachdem angeblich die — nie angestrebte — Genehmigung nicht erreicht werden konnte. Beschlagnahmten Firmenunterlagen ist allerdings zu entnehmen, daß im Kanzleramt Schäuble und Teltschik ein Bußgeldverfahren als „eleganteste Lösung“ ansahen. Sollte das Geschäft bekannt werden, so dort die Überlegung, stünde die Bundesregierung wenigstens nicht als völlig untätig da. Der Deal ging derweil weiter. Während der für die Aufklärung zuständige Finanzminister Stoltenberg Anfang 1987 nach Bekanntwerden des Geschäfts vor dem eingesetzten Untersuchungsausschuß versicherte, HDW arbeite „seit einiger Zeit absolut korrekt“, wird nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zur selben Zeit immer noch nach Südafrika geliefert. Den phantasievollen Ablenkaktionen der Firmen mit Tarnkonten, Coververträgen und Umweglieferungen standen die Ungereimtheiten der ministeriellen Aufklärungsbemühungen in keiner Weise nach. Der vormalige Kieler Landesvater Stoltenberg schaltete nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die weisungsabhängige Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel ein und ließ entgegen seiner Kenntnis über die federführende Rolle von HDW über ein Jahr nur gegen das Konstruktionsbüro IKL ermitteln.
Auch im Ministerium selbst blieb das Verfahren Chefsache. Über die bevorstehende Ermittlungsaufnahme wurde HDW dann auch noch von Stoltenberg-Staatssekretär Tietmeyer vorgewarnt. Das für die Exportkontrolle zuständige Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn wurde entgegen sonstiger Übung erst am Ende der Ermittlungen eingeschaltet; HDW konnte ein Jahr lang noch unbehindert liefern. Der OFD, so ist zu belegen, wurde ausdrücklich untersagt, das BAW zu informieren. Warum es in einem bei HDW aufgefundenen Brief hieß, der Stoltenberg-Staatssekretär Voss (CSU) werde sicherstellen, daß „der Export unter Kontrolle gehalten wird“, konnte sich Voss bei seiner späteren Vernehmung nicht erklären.
Zu den Glücksfällen bei der Erhellung des Skandals gehört der bekanntgewordene Prüfbericht eines Mitarbeiters des damaligen Stoltenberg-Ministeriums. Ohne Kenntnis der zweifelhaften Aktivitäten der Ministeriumsleitung notierte er im Sommer 1987 mit Empörung, wie schlampig die OFD die Ermittlungen führt und sich beim Umfang der Lieferungen fast ausschließlich auf die Angabe der Firmen selbst verläßt.
Zahlreichen offenkundigen Hinweisen auf weiterhin bestehende Geschäftsbeziehungen sei nicht einmal nachgegangen worden. Er äußerte die Vermutung, Ermittlungen seien nicht erfolgreich gewesen, weil „entweder das Können fehlte oder/und an die Sache mit einer bestimmten Einstellung herangegangen wurde“. Er warnte, eine Einstellung des Verfahrens käme einer Strafvereitlung gleich. Als Zeuge im Ausschuß stand der wackere Beamte später völlig allein; alle Beteiligten stritten seine Beobachtungen ab, die CDU diffamierte ihn öffentlich mit dem augenzwinkernden Hinweis, er habe früher im Referat „Branntwein“ gearbeitet. Als die U- Bootdealer gegen ein zunächst geplantes Bußgeld von 50.000 D-Mark heftig protestierten, wurde die OFD vom Stoltenberg-Ministerium angewiesen, ihre Rechtsauffassung „noch einmal zu überdenken“ — ein einmaliger Vorgang, wie selbst der OFD-Chef Hansen zugestand. Doch im Januar 1988 haben die Unternehmen ihren Freispruch, gestützt auf ein Gutachten des BAW-Mitarbeiters Geisel, der bestätigte, daß mit den ausgeführten Plänen kein funktionsfähiges Schiff gebaut werden könne. Vor Mitarbeitern des Zollkriminalinstituts erklärte er später, er sei „höheren Orts aufgefordert“ worden, das Gutachten entsprechend auszufertigen. Als Zeuge vor dem Ausschuß stritt er die schriftlich festgehaltene Bemerkung vehement ab. Auch als die OFD kurz nach dem Freispruch von einer von HDW verschwiegenen Lizenzzahlung der Südafrikaner von zwei Millionen D- Mark erfuhr, war das kein Grund, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Diese wurde nicht als Beleg für die begonnene Fertigung genommen, vielmehr drängte OFD-Chef Hansen die Firmen zur Zurückzahlung des Geldes: Weil mit den Unterlagen kein U-Boot gebaut werden könne, habe HDW das Geld eben unrechtmäßig erhalten. Bis heute hat die HDW mehr als 42 Millionen D- Mark für angeblich nicht brauchbare Unterlagen auf ihrem Konto.
Erst die Verurteilung des U- Bootgeschäfts durch die Vereinten Nationen im Herbst 1989 brachte die wie geschmiert laufende Abwicklung außer Kontrolle. Die Kieler Staatsanwaltschaft wurde tätig: für sie erfüllte ein so zweifelsfrei festgestellter außenpolitscher Schaden für die Bundesrepublik den Straftatbestand des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Zahlreiche Beschlagnahmungen förderten üppige Belege für das kriminelle Waffengeschäft zutage, doch für eine Verurteilung war es längst zu spät. Zur Feststellung des Kieler Landgerichts vom Juni 1990, der Handel mit Südafrika begründe nicht „den Anfangsverdacht von Straftaten“, brauchte es nur der hartnäckigen Verneinung eines außenpolitischen Schadens durch Außenminister Genscher.
Das Gericht gab sich in der als „vollständig geheim“ erklärten Urteilsbegründung davon überzeugt, daß Südafrika alles für den U- Bootbau erforderliche Material erhalten habe. Aber: Die Schuld der HDW-Manager sei gering, weil sie „erst nach dem ihnen anfänglich übermittelten grünen Licht der Bundesregierung“ losgelegt hätten. Weiter ermitteln gegen die beteiligten Firmen darf nun wieder die Oberfinanzdirektion Kiel: wegen Ordnungswidrigkeit.
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