: EKD: Asylrecht nicht verändern
Hannover (dpa) — Gegen eine Änderung des Asylrechts hat sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ausgesprochen. Das Grundrecht dürfe weder verändert noch geschmälert werden, hieß es in einer gestern in Hannover veröffentlichten Stellungnahme. Nach Ansicht des Rates der EKD müsse aber die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter zügig getroffen und konsequent umgesetzt werden. Das Asylverfahren müsse „rechtsstaatlich einwandfrei“ bleiben und der besonderen Situation der Asylsuchenden Rechnung tragen.
Die mit der Aufnahme Asylsuchender verbundenen sozialen und politischen Probleme lassen sich nach Meinung des Rates der EKD nicht allein durch Gesetzesänderungen lösen. Es würden Bestrebungen der Bundesregierung begrüßt, die Ursachen für Flüchtlingsströme in den Herkunftsländern zu bekämpfen. Das Gremium wandte sich gegen „das Schüren von Ängsten und Aggressionen“ gegenüber Ausländern. „Dramatisierungen und tendenziösen Darstellungen“ müsse eine sachbezogene Diskussion entgegengesetzt werden. Ausländischen Menschen dürften die erheblichen Probleme auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt nicht angelastet werden, da sie dafür nicht verantwortlich seien.
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