: CDU: Kinderfreibeträge auf 6.000 DM anheben
Bonn (ap) — Die Familienpolitiker der Unionsfraktion haben eine stufenweise Verdoppelung des Kinderfreibetrages auf 6.000 D-Mark vorgeschlagen, wollen dafür aber auf einen freiwilligen Nachschlag staatlicher Leistungen an Familien verzichten. Die Abgeordneten Paul Laufs und Paul Hoffacker warnten vor zudem unübersehbaren rechtlichen und finanziellen Auswirkungen, wenn als Konsequenz aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur in Fällen, in denen die Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, sondern an alle Familien für die Jahre 1983 bis 1985 Rückzahlungen an Kindergeld und -freibetrag geleistet würden.
Statt dessen schlugen sie vor, den Kinderfreibetrag von derzeit 3.024 DM etwa 1992 zunächst auf 4.806 und in einem zweiten Schritt auf 6.000 DM zu erhöhen. Die Kosten schätzten sie auf insgesamt rund 12 Milliarden DM. Die Leistungen an die Familien in der ehemaligen DDR sind dabei eingerechnet. Entsprechend müßte der Kindergeldzuschlag von derzeit 48 auf 96 DM angehoben werden. Der Zuschlag wird an Familien mit geringen Einkommen gezahlt, die den steuerlichen Freibetrag nicht voll oder gar nicht ausschöpfen können. Diese Vorschläge der CDU/CSU-familienpolitischen Kommission sind von der Fraktion noch nicht abgesegnet.
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