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Richterspruch enttäuscht

■ Regierung zufrieden/ Bedauern bei Betroffenen

Berlin (taz/dpa/ap) — Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe in Bonn, Wolfgang Bötsch, zeigte sich gestern hochbefriedigt: Eine „Schicksalsfrage unserer Republik“ sei mit dem Karlsruher Richterspruch gegen das Ausländerwahlrecht entschieden. Genugtuung auch bei der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe die Auffassung der Regierung bestätigt. Justizminister Engelhard (FDP) erklärte, er habe schon immer gemeint, das Ausländerwahlrecht sei verfassungswidrig.

Unverständnis und Bedauern dagegen bei SPD und Grünen, der Ausländerbeauftragten des Bundes und bei den Gewerkschaften. Justizminister Curilla aus Hamburg, dessen Wahlrechtsgesetz gestern in Karlsruhe eine deutliche Absage erteilt wurde, äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung. Er hoffe jedoch, daß über eine Verfassungsänderung nach der Vereinigung Deutschlands der umstrittene „Volksbegriff“ eine andere Auslegung erfahren könnte. Auf eine Verfassungsänderung setzten gestern auch andere sozialdemokratisch regierte Bundesländer wie das ebenfalls in Karlsruhe unterlegene Schleswig-Holstein. Dort will man bereits am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Grundgesetzänderung machen.

Die Grünen in Bonn kommentierten, das Karlsruher Urteil gebe „denjenigen Kreisen in der Bundesrepublik recht, die eine nationalistische und chauvinistische Auffassung von Demokratie haben und politische und rechtliche Freiheiten ausschließlich für Deutsche gelten lassen“. Der DGB forderte alle Bundesparteien auf, in der kommenden Legislaturperiode die notwendigen Schritte zu einer Verfassungsänderung einzuleiten, die ein kommunales Ausländerwahlrecht ermöglicht. Im Büro der Ausländerbeauftragten des Bundes, Lieselotte Funke, hieß es gestern, die Entscheidung stelle eine „eindeutige politische Benachteiligung derer dar, die ohnehin schon benachteiligt sind“. Ve.

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