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Kinderurlaub für Eltern

■ Eltern können Kinder bis zum 12.Lebensjahr drei Jahre lang betreuen/ Grüne beschlossen „Elternfreistellungsgesetz“

Bonn (taz) — Nach drei Jahren parteiinternen Gerangels haben sich die Grünen auf ihren Entwurf zu einem „Elternfreistellungsgesetz“ geeinigt: Während der ersten zwölf Lebensjahre eines Kindes kann die Mutter oder der Vater drei Jahre lang Betreuungsurlaub nehmen. Wird ein Kind von zwei Personen betreut, „soll“ die Freistellung unter den beiden aufgeteilt werden. Während des Kinderurlaubs zahlt der Staat 1.300 Mark Betreuungsgeld im Monat. Danach haben die Eltern das Recht, auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Außerdem sollen Eltern, so die Idee der Grünen, ihre tägliche Arbeitszeit um vier Stunden reduzieren dürfen. Wenn sich zwei Betreuungspersonen (es müssen nicht unbedingt Vater und Mutter sein) diesen Anspruch teilen, ist das eine Arbeitszeitverkürzung von zwei Stunden für jeden. Alle, die nicht mehr als 25.000 Mark netto jährlich verdienen, sollen einen vollen Lohnausgleich erhalten. Dies wollen die Grünen durch eine Elternversicherung, wie es sie in Schweden schon gibt, finanzieren. Dort zahlen die Arbeitgeber 85 Prozent, die Arbeitnehmer den Rest in den Elternversicherungstopf. Ein solcher Lohnausgleich bedeutet, daß ein Ingenieur — einfach weil er mehr verdient — wesentlich mehr Geld für die Kinderbetreuung bekommt als die Verkäuferin im Supermarkt. Dies halten vor allem die Linken in den Grünen für ungerecht. Marieluise Beck-Oberdorf, eine der Verfasserinnen des Gesetzentwurfs, hält dagegen: „Nur so werden auch Männer, die ja im Schnitt immer noch mehr verdienen als Frauen, ihre Arbeitszeit wegen der Kinder verkürzen.“ Vor allem um die Frage: „Sollen die Männer per Gesetz verpflichtet werden, Arbeitszeitverkürzung und Betreuungsurlaub zu nehmen?“ tobt seit Jahren ein Streit unter den Grünen. In dem neuen Gesetzentwurf wird es den Eltern freigestellt, ob sie beides unter sich aufteilen oder ob — wie heute immer noch üblich — die Mutter wegen der Kinder Urlaub nimmt oder kürzer arbeitet. In dem bereits vor einigen Jahren vorgestellten Antidiskriminierungsgesetz und im Umbauprogramm der Grünen war noch vorgesehen: Wenn sich beide Eltern die drei Jahre Betreuungsurlaub nicht teilen, dann verfällt eine Hälfte des Anspruchs. Tina Stadlmayer

Kommentar Seite 10

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