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Roma und Sinti: Niemand zuständig

■ Bundesweite Proteste der Roma/ Keine Einreise in die Schweiz, um dem UNHCR Forderungen vorzulegen

Basel/Genf/Essen (taz) — Wer ist zuständig für Staatenlose? Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge auf jeden Fall nicht — sagt es. Also versuchte es gestern, rund 800 Roma und Sinti aus der BRD und den Niederlanden mit der Begründung abzufertigen, daß sie nicht unter die Definiton der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951 fielen. Und das brauchten sie noch nicht einmal mit den Roma und Sinti selbst auszumachen. Denn die kamen gar nicht bis nach Genf, um ihre Forderung nach Bleiberecht in der BRD und ihre Anerkennung als Flüchtlinge vorzutragen. Denn die Schweizer Behörden stoppten den Konvoi von Bussen und PKWs gleich an der Grenze. Die Einreise wurde verweigert, da die Roma und Sinti „nicht über gültige Reisedokumente“ verfügten. Also begannen die so Gestoppten gestern mittag mit einer Blockade des Autobahngrenzübergangs Deutschland-Schweiz bei Basel. Der Verkehr staute sich Kilometer lang. Die DemonstrantInnen wurden von den anderen AutofahrerInnen mit wüsten Drohungen und Beschimpfungen bedacht. Das UNHCR wollte zunächst auch keinen Vertreter an die Grenze entsenden, wie die Roma und Sinti gefordert hatten. Sie lehnten das Angebot der Polizei, auf einen Platz in Weil am Rhein auszuweichen, ab. Bei Redaktionsschluß hatten sie auf dem Grünstreifen an der Autobahn Zelte aufgebaut und Lagerfeuer errichtet.

In der Bundesrepublik erinnerten gestern Roma- und Solidaritätsgruppen gestern an die Reichspogromnacht und unterstützten die Forderungen an den Flüchtlingskommissar in Genf. Bei ihren Demonstrationen forderten sie vor allem das Bleiberecht und protestierten gegen die derzeitige Flüchtlingspolitik.

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