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Vergewaltigung an einem Mann vor Gericht

■ Vor der Großen Strafkammer müssen sich zwei Männer wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Raub an einem jungen Spanier verantworten/ Drogenkonsum im Hintergrund

Berlin. In der Großen Strafkammer des Berliner Landgerichtes stehen schwere Raubdelikte an der Tagesordnung. Doch der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer, Lescholzki, hatte gestern über einen auch für dortige Verhältnisse besonders brutalen Fall zu verhandeln. Es geht um den Überfall auf den 29jährigen Alfredo de P. Der Maler und Schauspieler hatte am Abend des 11.6.'90 nichtsahnend die Wohnungstür geöffnet, nachdem der Gastwirtschaftsbesitzer Dogan G. (32) und dessen Freund Mehmet A. (20), flüchtige Bekannte des Opfers, geklingelt hatten. Die ungebetenen Besucher wollten eine offene Rechnung begleichen. Ihren Angaben zufolge hatte sich de P. 200 Mark von ihnen geliehen — und nicht zurückgegeben. De P., der in dem Verfahren auch als Nebenkläger auftritt, bestreitet dies. Über diese Meinungsverschiedenheit muß an jenem Abend der Streit eskaliert sein.

Welche Version auch stimmt: Am Ende der Auseinandersetzung standen schwerste Verletzungen bei Alfredo de P. — er leidet noch heute darunter. Platzwunden, Prellungen, Blutergüsse am Kopf, Einstiche und andere schwere Blessuren am Rest des Körpers. Die beiden Angeklagten bestreiten nicht, daß de Paz von Dogan G. zusammengeschlagen worden ist. Allerdings hätte der 32jährige Angeklagte — sein Komplize hielt sich bei der Schlägerei nach den Aussagen aller Beteiligter zurück — dazu »nur« seine Fäuste und Füße benutzt.

Strittig ist vor allem aber der Vorwurf der versuchten Vergewaltigung des jungen Spaniers. Seinen Aussagen zufolge habe er sich ausziehen und bäuchlings auf den Boden legen müssen, bevor der Angeklagte G. ihm eine Piccolo-Sektflasche mit einem Faustschlag in den After gestoßen habe. Für die Angaben des Opfers sprechen die Aussagen des Arztes Peter Meckes. Der 40jährige Chirurg stellte auch Blutergüsse und Schwellungen im Analbereich fest und attestierte weitere, auf die versuchte Vergewaltigung hinweisende Verletzungen. Die Täter hätten den homosexuellen Spanier zudem verbal gedemütigt, ihn unter anderem als »schwule Sau« beschimpft.

Unter ständigen Drohungen durchsuchten die Angeklagten zudem die Wohnung nach Geld, Rauschgift und Wertsachen. Die Wohnung wurde reichlich zerstört, Einrichtungsgegenstände, Video- und Fernsehapparate waren zerschlagen worden. Dogan G. entnahm aus der Wohnung eine Tüte mit Videokassetten, die von der Polizei später in einem Privatraum seiner Gaststätte gefunden wurde.

Mehmet A. soll im wesentlichen Aufpasserdienste geleistet haben und habe sich damit, so die Anklage, der Mittäterschaft schuldig gemacht. Das Urteil in diesem Gerichtsprozeß fällt am kommenden Freitag. Eva Gensheimer

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