„Taten niedrigen Charakters“

■ Albaniens Generalstaatsanwalt Chemal Ljama erhebt Anklage DOKUMENTATION

Am Montag sendete Radio Tirana ein Interview mit dem obersten Ankläger des Landes über die rechtlichen Folgen der Unruhen. Wir dokumentieren die Antworten Chemal Ljamas in Auszügen:

[...] Das Volk hat die demokratische Bewegung der Studenten gewürdigt und die gesetzwidrigen und zerstörenden Aktionen der Hooligans mit tiefer Empörung verurteilt [...] Bei den bisherigen Untersuchungen wurden in Elbansan 55 Personen, in Shkoder 60 und in Durres 42 verhaftet. Die Verfahren erfolgen sofort. Bis morgen werden diese Personen vors Gericht gestellt. Ihre Taten sind niedrigen Charakters. Die Personen sind wegen gesetzwidriger Versammlung, Diebstahls und Raubes des Reichtums des Volkes, wegen gewalttätiger Handlungen wie Mordversuch, schwere und leichte Körperverletzung angeklagt. In der internationalen Öffentlichkeit werden solche Handlungen als Terrorismus angesehen. Aus den Untersuchungen geht hervor, daß diese Personen schon früher bis zu fünf- oder sechsmal wegen solcher Aktionen verurteilt wurden. Sie sind typische Herumtreiber, die die Unterstützung der gesellschaftlichen Öffentlichkeit nicht genießen. Solche Personen sind für ihr Verhalten und ihre Handlungen im Widerspruch mit den Normen der bürgerlichen Moral bekannt. [...] Diese strafrechtlichen Maßnahmen wurden von der Öffentlichkeit begrüßt. Alle ehrlichen Bürger haben sich von diesen Handlungen distanziert.

[...] Warum wurden diese Aktionen zugelassen? Man muß wissen, daß die Menschen in unserem Land sehr eng miteinander und den Ordnungskräften verbunden sind, und wenn es zu solchen Aktionen kommt, dann versuchen die Ordnungsorgane, sie auf demokratischem Wege, durch Dialog und Überzeugung zu lösen. Zum anderen muß man sagen, daß wir mit solchen Aktionen eigentlich keine Erfahrung haben, solche gesetzwidrigen Versammlungen sich vorher fast gar nicht ereigneten. Deshalb waren die Ordnungskräfte in einem gewissen Grade unvorbereitet [...]

Übersetzung: Roland Hofwiler