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Arbeitsverbot für Asylbewerber ist nur gelockert

Berlin (taz) — Die Bonner Regierungsparteien haben bei ihren jüngsten Koalitionsverhandlungen am Dienstag offenbar keine generelle Aufhebung des seit Jahren umstrittenen Arbeitsverbots für Asylbewerber beschlossen. Bei der in der Presse gemeldeten Aufhebung des Arbeitsverbots handele es sich vielmehr um eine Lockerung der restriktiven Bestimmungen, hieß es gestern auf Nachfrage aus FDP-Kreisen. Genaue Modalitäten seien in den Koalitionsgesprächen noch nicht festgelegt worden, doch denke man weder an eine von Bayern vorgeschlagene Verpflichtung zu gemeinnützigen Arbeiten noch an eine generelle Öffnung des Arbeitsmarktes für Flüchtlinge. Vorstellbar seien eher Beschäftigungsmöglichkeiten in bestimmten Bereichen, in denen Arbeitskräftemangel herrsche. Diese damit stark eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber könnten in der Praxis dadurch gesteuert werden, daß sie nur für bestimmte Mangelberufe eine Arbeitserlaubnis bekommen. Das bisher geltende fünfjährige Arbeitsverbot für Flüchtlinge war früher von Flüchtlingsgruppen, Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen als unzumutbare Verurteilung zu Untätigkeit und Abhängigkeit heftig kritisiert worden. Schon seit einiger Zeit sprechen sich auch Kreise innerhalb der CDU für eine Lockerung dieses Verbotes aus, u.a. mit dem Hinweis, daß in bestimmten Bereichen wie z.B. der Gastronomie, der Krankenpflege und der Landwirtschaft dringend Arbeitskräfte und auch Saisonarbeiter benötigt würden. Ve.

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