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Weihnachtsgeld für Arme

■ Sozialamt zahlt auch Wohnungslosen Christbaumschmuck und Gänsebraten

Das in der Bevölkerung bestehende allgemeine Bedürfnis nach festlicher Gestaltung der Weihnachtsfeiertage führt zu einem erhöhten Aufwand für den Lebensunterhalt, insbesondere für das Essen und Trinken, das Schmücken eines Weihnachtsbaumes, für Besuch und Geschenke.

Diese Erkenntnis ist nicht neu aber seit dem vergangenen Jahr Teil einer Verwaltungsanweisung in Bremen: Damit auch die ganz Armen Weihnachten feiern können, erhalten sie aus der Staatskasse 116 Mark. Oder vielmehr: Sie sollen sie erhalten. Den Rechtsanspruch auf diese Weihnachtsbeihilfe hat das Bundesverwaltungsgericht zwar schon vor sechs Jahren grundsätzlich bestätigt. Aber trotzdem können sich die Verwaltungen der Sozialämter auf keine einheitliche Verteilung einigen, und dies nicht nur in Bremen. Lediglich den ständigen SozialhilfeempfängerInnen wird das Weihnachtsgeld automatisch mitüberwiesen, 116 Mark dem sogenannten Haushaltsvorstand, 58 Mark den Angehörigen.

Die Allerärmsten jedoch, die ihre Knete vom Sozialamt etwa in 14tägigen Raten oder, weil sie obdachlos oder auf der „Durchreise“ sind, gar täglich kriegen, sie blickten bisher in die Röhre: In Bremen gab es schlichtweg keine Weihnachtsbeihilfe — sie hätten ja doppelt kassieren können, in Bremen und in den niedersächsischen Nachbargemeinden.

Dort haben sich die Sozialamtsleiter, z.B. in der Region Weser-Ems, unterdessen geeinigt, die Beihilfe (allerdings nur 58 Mark) an einem gemeinsamen Stichtag auszuzahlen: Gestern nämlich, um damit Doppelzahlungen zu vermeiden. In Varel erhalten die Durchreisenden pro Dezembertag 1/24stel ihrer Beihilfe dazu. Und Bremen hat sich nun auch entschlossen, seinen Armen Weihnachtsgeld zu zahlen. Noch bis 31.12. kann manAnsprüche geltend machen.

Und weil die Buschtrommeln vielleicht nicht schnell genug sind, hat der Verein Allwo (Hilfen für alleinstehende Wohnungslose) entsprechende Infoblätter verteilt. ra

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