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Flüchtlinge zurückgewiesen

■ An der Grenze zur CSFR abgewiesen

Berlin (taz) — Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ hat dem Bundesgrenzschutz (BSG) an der ostdeutschen Grenze illegale Praktiken bei der Zurückweisung von Flüchtlingen vorgeworfen. Nach Berichten der Dresdener Ausländerbeauftragten Marita Schieferdecker- Adolph hat der BGS in der Silvesternacht 52 Flüchtlinge zwangsweise in die Tschechoslowakei zurückgeschoben.

Die Gruppe der Flüchtlinge, darunter zehn Kinder und eine schwangere Frau, waren in der feuchten Silvesternacht stundenlang zu Fuß durchs verschneite Erzgebirge geirrt und dann vom Grenzschutz entdeckt worden. Die Grenzschutzstelle in Pirna hatte dann den Beamten die Order zur Zurückschiebung der Flüchtlinge gegeben. Gegenüber der Dresdner Ausländerbauftragten begründeten der Bundesgrenzschutz die Zurückschiebung mit der falschen Gesetzesauslegung, daß die Flüchtlinge in Deutschland keinen Asylantrag stellen könnten, weil sie ja in der CSFR vor Verfolgung sicher gewesen seien.

Die 52 Flüchtlinge hatten keine Papiere bei sich und waren offenbar von Fluchthelfern in die Nähe der Grenze gebracht worden. Aus bisherigen Erfahrungen vermute man, daß sie aus dem Libanon, dem Irak oder dem Iran gekommen und über Prag eingereist seien. Da es sich bei dieser Zurückweisung von Flüchtlingen um keinen Einzelfall handele, fordert Pro Asyl jetzt Bundesinnenminister Schäuble auf, die gesetzeswidrige Praxis des BGS sofort zu stoppen und die verantwortlichen Beamten zu ersetzen und für einen Dolmetscherdienst zu sorgen. Ve.

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