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Brauchwasser im Haus

Hauseigentümer können künftig nicht mehr allein entscheiden, wie im Haus die Leitungen für Trinkwasser installiert werden. Die ab nächstem Jahr geltende novellierte Trinkwasserverordnung sieht vor, daß Gesundheitsämter vor Ort mitreden.

So soll gesichert werden, daß aus jedem Wasserhahn auch die richtige Qualität von Trinkwasser gezapft wird. Damit wird formal und rechtlich nachvollzogen, was in den meisten Fällen tägliche Praxis ist. Das Gesundheitsamt soll künftig auch sicherstellen, daß gereinigtes Brauchwasser nur für die Toilettenspüling oder die Waschmaschine innerhalb des Hauses verwendet wird.

Daß Brauchwasser überhaupt innerhalb eines Hauses durch Leitungen fließen kann, wird in der neuen Trinkwasserverordnung auf Drängen der Bundesländer Hamburg und Niedersachsen stehen — gegen erhebliche Bedenken des Bundesgesundheitsamtes. Brauchwasserhähne neben Trinkwasserhähnen sind verboten.

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