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Ost-Vermögensfragen sollen schneller geklärt werden

Bonn (dpa/taz) — Die Bundesregierung hat dem Drängen von Treuhandchef Detlef Rohwedder nachgegeben und gestern angekündigt, daß die Eigentumsfragen in der ehemaligen DDR jetzt schnell geklärt werden sollen. Das Verfahren für die Rückgabe von Grundstücken, Unternehmen, Vermögen oder Entschädigungen dafür soll klarer als im Einigungsvertrag formuliert geregelt werden. Wie Regierungssprecher Dieter Vogel gestern mitteilte, liegen zur Zeit etwa eine Million Anträge auf Vermögensrückgaben vor. Die Grundstücke und Gebäude seien dadurch dem Markt entzogen und könnten auch nicht zur Kreditsicherung eingesetzt werden. Die offenen Vermögensfragen werden allgemein als ein Haupthindernis für Investitionen westlicher Unternehmen in Ostdeutschland angesehen.

Das Bundesjustizministerium hat inzwischen einen Verordnungsentwurf fertiggestellt, mit dem das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“, das mit dem Einigungsvertrag beschlossen wurde, nachgebessert werden soll. „Noch im Januar“, so Vogel, solle der Entwurf zwischen den Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Finanzen abgestimmt werden. Vor allem die Rechtsunsicherheiten bei der Rückübertragung von Unternehmen sollen beseitigt werden.

Das Justizministerium will auch vorläufige Rückgaben auf der Grundlage von Pacht- oder Betriebsführungsverträgen ermöglichen, wenn alte Ansprüche nicht sofort geklärt werden können. Außerdem soll es ein freiwilliges Schiedsgerichtsverfahren geben, um schnell festzulegen, wer die Kontrolle über ein umstrittenes Unternehmen erhält und investieren kann.

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