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Giftige Möbel aus der Ex-DDR

■ Einigungsvertrag setzt Formaldehyd-Grenzwert bis Ende 1992 außer Kraft

Preßspan-, Tischler- und Furnierplatten sowie daraus hergestellte Möbel dürfen jetzt wieder mehr Formaldehyd enthalten. Darauf weist die Verbraucher- Zentrale Hamburg hin. Der Einigungsvertrag lege fest, „daß Teile der Gefahrstoffordnung, die Arbeiter und Verbraucher vor giftigen Stoffen schützen soll, völlig verwässert“ würden. Denn Möbel und Holzwerkstoffe, die auf dem Gebiet der Ex-DDR hergestellt werden und den bisherigen Grenzwert überschreiten, dürfen noch bis zum 31.12.1992 im gesamten Bundesgebiet verkauft werden. Die Verbraucherzentrale wirft der Bundesregierung vor, mit den langen Übergangsfristen die Interessen der Wirtschaft über die Gesundheitsinteressen der VerbraucherInnen zu stellen.

Formaldehyd ist ein stechend riechendes Gas, das im Verdacht steht, Krebs zu erregen und Kopfschmerzen, Augenbrennen, Schleimhautreizungen, Hautschäden, Erbgutveränderungen und Allergien verursachen zu können. Es dient als Bindemittel und Konservierungsstoff.

Wohnräume sollten nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes von 1977 nicht mehr als 0,1 ppm (part per million), also ein Teil Formaldehyd auf zehn Millionen Teile Luft enthalten. Nach den Erfahrungen der ökologischen Verbraucherberatung in Hamburg können aber schon bei diesen Werten akute gesundheitliche Beschwerden auftreten. Etwa 90 Prozent des Preßspans wird mit Harnstoff-Formaldehyd-Harzen verleimt. Ihre Formaldeydabgabe muß seit Juli vergangenen Jahres gekennzeichnet werden. Im Westen dürfen nur Spanplatten der Emissionsklasse E1 verwendet werden. E1 steht für Abgabe von weniger als 0,1 ppm Formaldehyd an die Luft. Mit steigenden Raumtemperaturen und größere Luftfeuchtigkeit erhöht sich jedoch auch die Ausgasung des Wohngiftes, so daß der Wert überschritten werden kann.

Da Möbel und Holzwerkstoffe aus dem Osten der Beschränkung nicht unterliegen, rät die Verbraucherzentrale allen KundInnen, sich im Kaufvertrag schriftlich bestätigen zu lassen, daß die Produkte der Emissionsklasse E1 entsprechen. Eine mündliche Zusage reiche für spätere Reklamationen und Schadensersatzforderungen nicht aus.

Für IKEA sicherte Pressesprecherin Birgit Scherer der taz zu, daß ihre Möbel diesen Anforderungen entsprächen, auch die 20 Prozent des Umsatzes, die in Osteuropa eingekauft würden. Der Konzern würde das jedem Kunden schriftlich bestätigen, allerdings nur auf Anfrage. Jürgen Ritzmann, Holzeinkäufer der Baumarktkette Max Bahr, sagte, daß er nur von westdeutschen Herstellern einkaufe. Er garantiere die Emissionsklasse E1. Ein Teil seiner Spanplatten sei sogar vollkommen formaldehydfrei, da sie auf Isozyanidbasis hergestellt würden. Was er nicht sagte, ist, daß Isocyanate den Ruf haben, noch giftiger als Formaldehyde zu sein. Sie gasen Stoffe aus, die ebenfalls im Verdacht stehen, Krebs zu erregen und setzen im Brandfall giftiges Blausäuregas frei. Peter Hermes

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