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Ohne Kat nicht mehr neu

■ Kein Kat-Serienwagen ohne Kat erlaubt

Berlin (dpa) — Der Käufer eines Neuwagens hat grundsätzlich Anspruch auf ein fabrikneues Modell nach neuestem technischen Standard.

So darf beispielsweise nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az: 13 U 163/89; DAR 1990, 457) ein Auto ohne Katalysator nicht mehr als Neuwagen geliefert werden, wenn die Produktion serienmäßig bereits mit Kat erfolgt. Ebensowenig gilt nach Angaben des ADAC vom Mittwoch ein Fahrzeug, das bereits ein Jahr oder länger auf Halde gestanden hat, als fabrikneu. Soll ein Auto als Neuwagen gelten, darf es mit Ausnahme einer Überführungsfahrt mit rotem Kennzeichen noch nicht zum Verkehr zugelassen worden sein.

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