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Verschleppung von GIs an Golf illegal?

Richtlinien der US-Armee räumen VerweigererInnen aus Gewissensgründen weitgehende Befreiung von der Waffe ein — theoretisch/ In der Praxis werden sie unter Zwang ins Krisengebiet verschickt  ■ Von Joachim Weidemann

Mainz (taz) — Die Zwangsverlegung von US-Kriegsdienstverweigerern an den Golf verletzt Richtlinien der US-Streitkräfte. Dies gilt insbesondere für die US-Army, in der solche Fälle wiederholt berichtet wurden. So schreibt die Richtlinie der US-Armee über die „Verweigerung aus Gewissensgründen“ (conscientious objection) vom 1. September 1983 vor, daß GIs, die einen Antrag auf Verweigerung gestellt haben, bis zu einer Entscheidung darüber „mit Aufgaben betraut werden, die für einen minimalen tatsächlichen Konflikt mit ihren Überzeugungen sorgen“. Und weiter: „Einberufungsbescheide, die nach der Antragstellung erhalten werden, werden aufgeschoben, bis die Anerkennungsbehörden einen endgültigen Beschluß gefaßt haben.“

Zur Verweigerung berechtigt sind auch die auszubildenden GIs, die „Trainees“. Sie dürfen nach Antragstellung nicht mehr zu Übungen mit Waffen herangezogen werden. Das gilt sowohl für die Waffentheorie, als auch für den praktischen Umgang. Das bisherige Vorgehen der US-Truppen indes läßt vor allem die „Konfliktminimierung“ und die „aufschiebende Wirkung“ von Anträgen außer Acht.

Mehrere Sprecher des Hauptquartiers der US-Streikräfte in Europa (US-AREUR) bestätigten inzwischen erstmals, daß GIs, die einen Einsatzbefehl für den Golf haben, bei Weigerung mit Gewalt in das Krisengebiet gebracht werden. US-AREUR-Sprecherin Hilde Patten sagte weiter, sie könne dazu „keine sicheren Zahlen“ nennen, da derartige Vorkommnisse „nicht meldepflichtig“ seien.

Weiter erklärte die Sprecherin, GIs mit Marschbefehl gen Golf hätten ihre Verweigerung an das dortige Kommando zu richten, da sie automatisch diesem Kommando unterstellt seien und folglich den Dienstweg einhalten müßten. Unbeantwortet blieb jedoch, warum sie dazu persönlich im Golf erscheinen müssen. Völlig unklar bleibt ferner, ob die bisher zwangsverlegten Soldaten ihre Anträge vor oder nach Bekanntwerden ihrer Marschbefehle gestellt hatten.

Die US-Richtlinien über die „Verweigerung aus Gewissensgründen“ — hier am Beispiel der US-Army — räumen den GIs umfassende Rechte ein, zumindest auf dem Papier. So können sie die Kriegsteilnahme generell verweigern oder auch nur den Waffendienst. Grundlage sind alle „religiösen“ wie „unreligiösen“ Überzeugungen, die formell detailliert dargelegt und in Interviews mit Kaplanen und Psychologen überzeugend vertreten werden müssen. Ein maßgebliches Kriterium dabei: der Bezug auf „alle Arten von Krieg“. Wer nur den Golfkrieg scheut, fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit durch. Allerdings ist laut Verordnung auch eine Verweigerung just angesichts eines sich anbahnenden Krieges durchaus gültig und darf nicht abgewiesen werden. Immerhin hatten einige GIs bekundet, sie seien bei den Streitkräften, um zur militärstrategischen „Abschreckung beizutragen“ — nicht um Krieg zu führen.

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