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Telefonsperre, Zwangsarbeit, Rationierung...

■ ...wären möglich, wenn die Bundesregierung aus dem „Bündnisfall“ den „Spannungsfall“ macht

bitte die Kari

zum Krieg

Wäre ein Angriff des Irak auf die Türkei ein Bündnisfall oder nicht — die Antwort auf diese Frage, über die in Bonn seit Tagen gestritten wird, hat nicht nur Auswirkungen für den Einsatz der Bundeswehr. Über Nacht könnte sie auch das Leben in Bremen dramatisch verändern. Denn nach Artikel 80a, Abs.3 des Grundgesetzes kann die Bundesregierung im „Bündnisfall“ den „Spannungsfall“ ausrufen und damit große Teile der 1968 beschlossenen Notstandsgesetze erstmals in Kraft setzen. Nur eine Mehrheit im Bundestag könnte sie daran hindern.

Die Folgen wären einschneidend: Das „Hanseatische Heimatschutzregiment“, das aus einigen tausend speziell geschulten Reservisten besteht, würde mobilisiert und an wichtigen Straßenkreuzungen, auf dem Flughafen,

den Bahnhöfen, im Wasserwerk und in den Behörden stationiert. Eine Kriegsdienstverweigerung, wie sie zur Zeit von hunderten Reservisten überlegt wird, hätte keine aufschiebende Wirkung mehr. „Wir haben keine Nachwuchssorgen“, sagte zwar gestern noch der stellvertretende Kommandeur des zuständigen Bremer Verteidigungs-Bezirks- Kommandos, Manfred Bubke. Wie aber im „Spannungsfall“ mit Kriegsdienstverweigerern umgegangen werde, „das kommt dann auf die Situation an“, ergänzte er. Gesetzlich wäre vom Sanitätsdienst bis zur Zwangsverpflichtung zum bewaffneten Einsatz alles möglich.

Aber auch Frauen, ehemalige Zivildienstleistende, Untaugliche und sogar Totalverweigerer könnten im „Spannungsfall“ zwangsrekrutiert werden: Für

Lazarettdienste, für die Verwaltung oder Fabrikarbeit. Das „Arbeitssicherstellungsgesetz“ sorgt dafür. Ausgenommen sind nur Frauen über 56 Jahren und die Personen, die von der „UK-Vorschlagsbehörde“ auf eine Liste der „Unabkömmlichen“ gesetzt wurden. Dazu gehören zum Beispiel der Bürgermeister, die Beschäftigten in Wasser- und E-Werken, aber auch der DGB- Kreisvorsitzende.

Der „Spannungsfall“ wäre sowieso eine Zeit der Listen und Formulare. Lebensmittelkarten liegen schon lange sauber gedruckt und gebündelt im Keller der Bremer Zentralbank. Nach einer „Telefon-Sperr-Ausschlußliste“ würde die Post nur Polizei, Feuerwehr, einige Behörden usw. schonen, wenn sie bei allen Normalbürgern die Leitungen sperrt. Das Entgegennehmen von Anrufen, z.B. zur Einberufung von Reservisten, wäre dann zwar noch möglich, nicht aber eine Telefonkette zum Aufruf zur Friedensdemonstration.

Die Bremer Antimilitaristen Rudolf Prahm und Dieter Mazur haben in jahrelanger Kleinarbeit die möglichen Folgen der Notstandsgesetze zusammengetragen. Dabei stießen sie auch auf eine Doppelfunktion der Notrufsäulen an den Autobahnen. Auf der Rückseite haben sie Klappen, hinter denen sich Feldtelefone der Bundeswehr verbergen. BremerInnen, die im „Spannungsfall“ einem möglichen „Stay-put-Befehl“ nicht Folge leisten, und sich ohne Sondererlaubnis ins Auto setzen, könnten dann von den Militärstreifen an den Rufsäulen abgefangen werden.

Sogar die Rundfunkmeldung, mit der die Bundesregierung den „Spannungsfall“ und die damit verbundenen Anordnungen unters Volk bringen würde, ist schon formuliert. Sie liegt bei Radio Bremen im Schrank, und der Sender wäre gesetzlich verpflichtet, sie auch auszustrahlen. Ase

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