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Rückwirkend ab 1.1. höhere Sozialhilfesätze im Ostteil der Stadt

Berlin. Im Ostteil Berlins gelten rückwirkend vom 1. Januar höhere Sozialhilfesätze — das hat der Berliner Senat gestern in seiner ersten Arbeitssitzung beschlossen. Danach wird der sogenannte Regelsatz für Haushaltsvorstände und Alleinerziehende von 400 DM auf 447 DM pro Monat angehoben. Im gleichen Verhältnis werden sich auch die anderen Sätze, zum Beispiel für Ehepartner oder Kinder um rund 11 Prozent erhöhen.

Damit werde in Berlin ein gleiches Sozialhilfeniveau hergestellt, erklärte Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) nach der gestrigen Sitzung. In der angespannten Haushaltslage der Stadt sei dem Senat dieser Beschluß nicht leicht gefallen. Es werde aber nicht aus einer vermeintlichen »Subventionsmentalität« gehandelt, vielmehr sei die Anhebung der Sozialhilfesätze in Berlin-Ost nötig geworden, weil sich die Lebenshaltungskosten in der gesamten Stadt angeglichen haben. Die Erhöhung, so Stahmer, diene dazu, die Lebensverhältnisse in beiden Teilen der Stadt anzugleichen. adn/taz

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