: Asylbewerber flüchten aus der Ex-DDR
Hamburg (taz) — Die Anzahl von Flüchtlingen, die sich bei Freundinnen und Freunden versteckt halten, weil sie an den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsorten in der Ex-DDR nicht bleiben wollen, wächst. Seit dem 1. Dezember 1990 werden gemäß Einigungsvertrags 20 Prozent der in die Bundesrepublik einreisenden AsylbewerberInnen auf die fünf neuen Bundesländer „verteilt“. Angesichts der unzumutbaren Bedingungen in den ostdeutschen Unterkünften kehren jedoch viele Flüchtlinge in den Westen zurück und nehmen damit einen illegalen Aufenthaltsstatus und die Streichung sämtlicher Sozialleistungen in Kauf.
Schon kurz vor Weihnachten hatten sich zahlreiche Asylbewerber, die nach Sachsen-Anhalt geschickt worden waren, in einer hessischen Flüchtlingsunterkunft zurückgemeldet. Wegen unhaltbarer Zustände an ihrem vorgesehenen Unterkunftsort Halberstadt begehrten sie wieder Aufnahme in Hessen.
In Hamburg wagten sich jetzt am Montag zehn Asylbewerber aus Nigeria, Indien, Palästina und Nepal — trotz ihres illegalen Aufenthalts — an die Öffentlichkeit, um auf die teilweise katastrophale Lage der Flüchtlinge in Ostdeutschland aufmerksam zu machen. Die Flüchtlinge berichteten, daß ihnen eine Unterbringung in Erfurt (Thüringen) zugewiesen worden war. In ihrer Unterkunft im 15 Kilometer entfernten Dorf Katzhütte war es jedoch erbärmlich.
Weder Küche noch Baderaum waren vorhanden, die Ernährung bestand in den drei Tagen ihrer Anwesenheit fast ausschließlich aus Brot, Apfelsaft und Tee. Auch Geld für Telefonate oder Briefmarken und Hygieneartikel konnten die Männer trotz mehrmaliger Bitten nicht erhalten. Die Versuche des Unterkunftsleiters, in Erfurt bei der Außenstelle des zuständigen Bundesamtes mehr Geld abzufordern, scheiterten. Weil er sich außerstande sah, eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten, schickte der Leiter die Flüchtlinge am 10. Januar wieder in ihre „Herkunftsorte“ zurück.
Nach der geltenden Rechtslage dürfen sich die RückkehrerInnen — trotz der laufenden Widersprüche gegen das Umverteilungsverfahren — hier jedoch nicht aufhalten. Die Folge: Sie können weder Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen noch auf eine Unterkunft geltend machen. Zudem träfen vermehrt Berichte ein, nach denen sich Überfälle auf zumeist schwarze Asylbewerber häuften. Die Rechtsanwälte erklärten auch, daß nach ihren Erfahrungen die Widerspruchsverfahren der Flüchtlinge gegen ihre Verteilung wenig Aussicht auf Erfolg hätten.
Volker Schiek, Leiter der Hamburger Ausländerbehörde, mußte ebenfalls zugeben, daß es bereits vor der Verschickung der AsylbewerberInnen zu Problemen kommt. So sei von 970 Menschen, die seit Dezember in Hamburg eine Zuweisungsentscheidung für die neuen Bundesländer erhalten hätten, schon rund die Hälfte vor ihrer Abfahrt abgetaucht. „Klagen allgemeiner Art“ von den Flüchtlingen seien ihm zwar bekannt: Die neuen Länderregierungen hätten nach seinem Kenntnisstand der Bundesregierung aber noch keine Engpässe bei Verpflegung und Unterkunft gemeldet. Sannah Koch
Asylheim angegriffen
Potsdam (ap) — Mit Steinen und Brandflaschen haben Dienstag nacht rund 40 Vermummte eine Asylunterkunft im brandenburgischen Eisenhüttenstadt angegriffen. Nur weil das Heim ohnehin schon unter Polizeischutz stand, sei es bei dem Angriff nicht zu Verletzten gekommen. Die Polizei nahm acht beteiligte Jugendliche in Gewahrsam. Gegen weitere 25 wird ermittelt. Der brandenburgische Innenminister Ziel äußerte Betroffenheit und sagte den Ausländern in seinem Land konsequenten polizeilichen Schutz zu.
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