Lotze-Urteil „halbherzig“

■ Nach Bundesanwalt Stahl hat jetzt auch Lotzes Verteidiger Hoffmann Revision eingelegt

Berlin (taz) — Gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts gegen Werner Lotze hat nun auch dessen Verteidiger Dieter Hoffmann Revision eingelegt. Der im vergangenen Juni in der DDR festgenommene RAF-Aussteiger war am Donnerstag trotz Anwendung der Kronzeugenregelung zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Hoffmann bezeichnete die Entscheidung gegenüber der taz als „sachlich halbherzig und rechtlich falsch“. Die Behauptung des Gerichts, „kriminalpolitische Erwägungen hätten bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen dürfen“, sei unsinnig.

Es gehöre im Gegenteil zum „kleinen juristischen Einmaleins“, daß Gesichtspunkte der Prävention im Strafrecht nicht nur legitim, sondern vom Gesetz ausdrücklich gewollt seien.

Verteidigung und Anklagebehörde waren sich in dem Prozeß einig gewesen, daß ein „moderates Urteil“ die heute aktive RAF und ihre Anhänger verunsichert hätte. gero