piwik no script img

Lotze-Urteil „halbherzig“

■ Nach Bundesanwalt Stahl hat jetzt auch Lotzes Verteidiger Hoffmann Revision eingelegt

Berlin (taz) — Gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts gegen Werner Lotze hat nun auch dessen Verteidiger Dieter Hoffmann Revision eingelegt. Der im vergangenen Juni in der DDR festgenommene RAF-Aussteiger war am Donnerstag trotz Anwendung der Kronzeugenregelung zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Hoffmann bezeichnete die Entscheidung gegenüber der taz als „sachlich halbherzig und rechtlich falsch“. Die Behauptung des Gerichts, „kriminalpolitische Erwägungen hätten bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen dürfen“, sei unsinnig.

Es gehöre im Gegenteil zum „kleinen juristischen Einmaleins“, daß Gesichtspunkte der Prävention im Strafrecht nicht nur legitim, sondern vom Gesetz ausdrücklich gewollt seien.

Verteidigung und Anklagebehörde waren sich in dem Prozeß einig gewesen, daß ein „moderates Urteil“ die heute aktive RAF und ihre Anhänger verunsichert hätte. gero

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen